Naturschutz - Betreuung und Ehrenamt
Ehrenamtlicher Naturschutzdienst
In Sachsen engagieren sich rund 1.200 Bürgerinnen und Bürger im ehrenamtlichen Naturschutzdienst. Das heißt, sie sind als Naturschutzbeauftragte und Naturschutzhelfer von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bestellt. Sie unterstützen deren untere Naturschutzbehörden bei ihrer Aufgabenerfüllung. Ihr
Tätigkeitsfeld ist breit gefächert: Sie beobachten und überwachen im Auftrag der Naturschutzbehörde geschützte Teile von Natur und Landschaft. Sie versuchen, Schäden und Gefährdungen abzuwenden und – wo dies nicht möglich oder zulässig ist – informieren sie die zuständige Naturschutzbehörde. Sie führen Pflegemaßnahmen (zum Beispiel Wiesenmahd, Teichentschlammung) durch bzw. überwachen deren fachgerechte Erledigung. Außerdem erfassen und dokumentieren sie in ihrem Zuständigkeitsbereich gefährdete Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaften. Einige von ihnen halten Vorträge und führen Exkursionen durch. Außerdem errichten sie an traditionellen Wanderwegen von Amphibien mobile Schutzanlagen und tragen die Tiere während ihrer Laichwanderungen über die Straße.
Renaturierung eines kleinen Stückes des Hahneflüsschens in Pulsnitz als Gemeinschaftsprojekt der Stadt Pulsnitz und des Naturschutzdienstes, Fotos: Dirk Synatzschke
Neben ausreichenden naturkundlichen Kenntnissen und Kenntnissen zu den örtlichen Gegebenheiten, sollen die Naturschutzbeauftragten und -helfer auch über ein Grundwissen zu den wesentlichsten Rechtsvorschriften des Naturschutzes verfügen. Am Wichtigsten sind jedoch ein positives und emotionales Verhältnis zu Natur und Heimat sowie die Bereitschaft, sich auf Dauer für deren Bewahrung zu engagieren.
Tätigkeitsfeld ist breit gefächert: Sie beobachten und überwachen im Auftrag der Naturschutzbehörde geschützte Teile von Natur und Landschaft. Sie versuchen, Schäden und Gefährdungen abzuwenden und – wo dies nicht möglich oder zulässig ist – informieren sie die zuständige Naturschutzbehörde. Sie führen Pflegemaßnahmen (zum Beispiel Wiesenmahd, Teichentschlammung) durch bzw. überwachen deren fachgerechte Erledigung. Außerdem erfassen und dokumentieren sie in ihrem Zuständigkeitsbereich gefährdete Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaften. Einige von ihnen halten Vorträge und führen Exkursionen durch. Außerdem errichten sie an traditionellen Wanderwegen von Amphibien mobile Schutzanlagen und tragen die Tiere während ihrer Laichwanderungen über die Straße.
Renaturierung eines kleinen Stückes des Hahneflüsschens in Pulsnitz als Gemeinschaftsprojekt der Stadt Pulsnitz und des Naturschutzdienstes, Fotos: Dirk Synatzschke
Neben ausreichenden naturkundlichen Kenntnissen und Kenntnissen zu den örtlichen Gegebenheiten, sollen die Naturschutzbeauftragten und -helfer auch über ein Grundwissen zu den wesentlichsten Rechtsvorschriften des Naturschutzes verfügen. Am Wichtigsten sind jedoch ein positives und emotionales Verhältnis zu Natur und Heimat sowie die Bereitschaft, sich auf Dauer für deren Bewahrung zu engagieren.
Für den Bereich Dresden ist seit Februar 2024 Herr Thomas Peper zum ehrenamtlichen Landesnaturschutzbeauftragten bestellt. Als Landesnaturschutzbeauftragter für den Bereich Leipzig ist seit August 2021 Herr Giso Damer berufen. Für den Bereich Chemnitz ist das Amt des Landesnaturschutzbeauftragten aktuell nicht besetzt. Die Bestellungszeit dauert fünf Jahre.