Mitteilungen
[24.06.2020]
Anforderungen an die Verwertung standortfremder mineralischer Abfälle in Abgrabungen und Aufschüttungen außerhalb der Bergaufsicht
LDS-Merkblatt Abfallverwertung
In Analogie zu dem bereits seit 2015 beim Sächsischen Oberbergamt (OBA) verfügbaren Merkblatt Abfallverwertung in Steine-Erden-Tagebauen unter Bergaufsicht hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) ein vergleichbares Merkblatt erarbeitet, welches den unteren Abfall- und Bodenschutzbehörden (uABB) der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen als sachseneinheitliche Informations- und Handlungsgrundlage für die Beurteilung von Antragsunterlagen sowie für die Überwachung dienen soll.
Es kann darüber hinaus über die uABB an Antragsteller solcher Bauvorhaben bzw. Inhaber entsprechender Baugenehmigungen ausgereicht werden, damit diese in ihre Bauanträge entsprechende Formulierungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und schadlosen Abfallverwertung sowie zur nachhaltigen Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionalität aufnehmen können oder im Rahmen der Umsetzung dieser Bauvorhaben eine verlässliche abfall- und boden-schutzrechtliche Handlungsgrundlage haben.
Dieses Merkblatt fasst die von SMEKUL vorgegebenen abfall- und bodenschutzrechtlichen Maßstäbe für die Verwertung mineralischer Abfälle in Abgrabungen, Verfüllungen und Aufschüttungen außerhalb der Bergaufsicht zusammen.
In den Vorbemerkungen wird die Veranlassung zu diesem Merkblatt erläutert. Es gibt allgemeine Anwendungshinweise für die Nutzer des Merkblatts sowohl auf der Genehmiger- und Überwacherseite als auch auf der Seite der Genehmigungsinhaber. Zusätzlich enthält es Erläuterungen zu den im Merkblatt enthalten Begriffen.
Der Hauptteil des Merkblattes gliedert sich in die Kapitel
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei neben Sicherstellung der Schadlosigkeit der Abfallverwertung durch die Einhaltung der einschlägig bekannten Zuordnungswerte vor allem in der Formulierung von detaillierten Anforderungen an die Qualitätssicherung, damit die Ordnungsmäßigkeit der Verwertung mineralischer Abfälle nachvollziehbar dokumentiert werden kann.
Das Merkblatt wurde in seinem Aufbau ganz bewusst aus dem des OBA abgeleitet, um auch dadurch die sachseneinheitlichen Anforderungen für die Fallgestaltungen Aufschüttung, Verfüllung und Einbau rechtsbereichsunabhängig zum Ausdruck zu bringen.
Es kann darüber hinaus über die uABB an Antragsteller solcher Bauvorhaben bzw. Inhaber entsprechender Baugenehmigungen ausgereicht werden, damit diese in ihre Bauanträge entsprechende Formulierungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und schadlosen Abfallverwertung sowie zur nachhaltigen Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionalität aufnehmen können oder im Rahmen der Umsetzung dieser Bauvorhaben eine verlässliche abfall- und boden-schutzrechtliche Handlungsgrundlage haben.
Dieses Merkblatt fasst die von SMEKUL vorgegebenen abfall- und bodenschutzrechtlichen Maßstäbe für die Verwertung mineralischer Abfälle in Abgrabungen, Verfüllungen und Aufschüttungen außerhalb der Bergaufsicht zusammen.
In den Vorbemerkungen wird die Veranlassung zu diesem Merkblatt erläutert. Es gibt allgemeine Anwendungshinweise für die Nutzer des Merkblatts sowohl auf der Genehmiger- und Überwacherseite als auch auf der Seite der Genehmigungsinhaber. Zusätzlich enthält es Erläuterungen zu den im Merkblatt enthalten Begriffen.
Der Hauptteil des Merkblattes gliedert sich in die Kapitel
- Abfallarten und Schadstoffzuordnungswerte für die Verwertung mineralischer Abfälle (Aufschüttung, Verfüllung und Einbau), durchwurzelbare Bodenschicht,
- Anforderungen an die Fachkunde, Sachkunde, Zwischenlager,
- Annahme- und Kontrollverfahren,
- Probenahme, -vorbereitung und analytische Untersuchungen sowie
- Betriebsunterlagen und Dokumentation.
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei neben Sicherstellung der Schadlosigkeit der Abfallverwertung durch die Einhaltung der einschlägig bekannten Zuordnungswerte vor allem in der Formulierung von detaillierten Anforderungen an die Qualitätssicherung, damit die Ordnungsmäßigkeit der Verwertung mineralischer Abfälle nachvollziehbar dokumentiert werden kann.
Das Merkblatt wurde in seinem Aufbau ganz bewusst aus dem des OBA abgeleitet, um auch dadurch die sachseneinheitlichen Anforderungen für die Fallgestaltungen Aufschüttung, Verfüllung und Einbau rechtsbereichsunabhängig zum Ausdruck zu bringen.