Hochwasserentstehungsgebiete
[30.08.2024]
Hochwasserentstehungsgebiete - Überblick
Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, insbesondere in den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können (§ 76 Abs. 1 Satz 1 SächsWG).
Die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten als Rechtsverordnung ist eine Maßnahme zur Hochwasservorsorge des Freistaates Sachsens. Mit den Restriktionen im Verordnungsgebiet sollen Hochwasserschäden vermieden oder weitestgehend gemindert werden. Es soll verhindert werden, dass sich die Hochwassergefahr durch Abfluss fördernde Bau- oder andere Maßnahmen, die die Versickerung behindern, weiter erhöht.
Die Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltefähigkeit der Gebiete, in denen die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Starkniederschlägen mit einer z.B. durch starkes Gefälle geprägten Geländemorphologie, die einen schnellen Abfluss befördert, zusammentrifft, ist von erheblicher Bedeutung für das Entstehen bzw. das Ausmaß von Hochwasserereignissen.
Die obere Wasserbehörde (Landesdirektion Sachsen) setzt die Hochwasserentstehungsgebiete durch Rechtsverordnung fest. Auf den Folgeseiten stehen Ihnen zu den bereits festgesetzten Gebieten die Verordnungen einschließlich Kartendarstellungen sowie GIS-fähige Shapedateien zum Download dauerhaft zur Verfügung.
Mit dem Download der Daten erklären Sie Ihr Einverständnis mit folgenden Nutzungsbedingungen:
Die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten als Rechtsverordnung ist eine Maßnahme zur Hochwasservorsorge des Freistaates Sachsens. Mit den Restriktionen im Verordnungsgebiet sollen Hochwasserschäden vermieden oder weitestgehend gemindert werden. Es soll verhindert werden, dass sich die Hochwassergefahr durch Abfluss fördernde Bau- oder andere Maßnahmen, die die Versickerung behindern, weiter erhöht.
Die Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltefähigkeit der Gebiete, in denen die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Starkniederschlägen mit einer z.B. durch starkes Gefälle geprägten Geländemorphologie, die einen schnellen Abfluss befördert, zusammentrifft, ist von erheblicher Bedeutung für das Entstehen bzw. das Ausmaß von Hochwasserereignissen.
Die obere Wasserbehörde (Landesdirektion Sachsen) setzt die Hochwasserentstehungsgebiete durch Rechtsverordnung fest. Auf den Folgeseiten stehen Ihnen zu den bereits festgesetzten Gebieten die Verordnungen einschließlich Kartendarstellungen sowie GIS-fähige Shapedateien zum Download dauerhaft zur Verfügung.
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