Soziales und Gesundheit
[02.07.2024]
Approbationen und Prüfungen Zahnärzte und Zahnärztinnen im Freistaat Sachsen 2021 bis 2023
Anträge und erteilte Approbationen von Zahnärzten und Zahnärztinnen mit ausländischem Abschluss
Bei Antragstellern mit einem Ausbildungsabschluss aus Drittstaaten und den EU-Staaten wird auf Grund der Zeitdauer der Verfahren im Regelfall die Approbation nicht im Jahr der Antragstellung erteilt. Bei der folgenden Übersicht wurde vom Zeitpunkt der Erteilung der Approbation ausgegangen.
Bestehensquoten in der Kenntnisprüfung Zahnmedizin
Die Kenntnisprüfung im Fach Zahnmedizin ist in drei Abschnitte (schriftlich, mündlich, praktisch) unterteilt, der nächste Abschnitt darf erst abgelegt werden, wenn der vorherige bestanden worden ist. Die einzelnen Prüfungen finden nicht immer im gleichen Jahr statt. Die Prüflinge können bei Nichtbestehen die Prüfungen wiederholen, weshalb diese in der Statistik mehrmals erscheinen.
Prüfungsordnungen
Maßgeblich sind das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz – ZHG) und die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO).
weitere Rechtsgrundlagen
Neben den oben genannten Rechtsgrundlagen finden für die Durchführung der Fachsprachenprüfung die "Verfahrensgrundsätze Fachsprachentest für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Psychologische Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) vom 28. April 2016 Anwendung.
Bei Antragstellern mit einem Ausbildungsabschluss aus Drittstaaten und den EU-Staaten wird auf Grund der Zeitdauer der Verfahren im Regelfall die Approbation nicht im Jahr der Antragstellung erteilt. Bei der folgenden Übersicht wurde vom Zeitpunkt der Erteilung der Approbation ausgegangen.
Antragsteller aus EU-Staaten | Antragsteller aus Drittstaaten | |
---|---|---|
2021 | ||
Anträge | 8 | 44 |
erteilte Approbationen | 3 | 4 |
2022 | ||
Anträge | 9 | 111 |
erteilte Approbationen | 6 | 10 |
2023 | ||
Anträge | 8 | 132 |
erteilte Approbationen | 9 | 10 |
Bestehensquoten in der Kenntnisprüfung Zahnmedizin
Die Kenntnisprüfung im Fach Zahnmedizin ist in drei Abschnitte (schriftlich, mündlich, praktisch) unterteilt, der nächste Abschnitt darf erst abgelegt werden, wenn der vorherige bestanden worden ist. Die einzelnen Prüfungen finden nicht immer im gleichen Jahr statt. Die Prüflinge können bei Nichtbestehen die Prüfungen wiederholen, weshalb diese in der Statistik mehrmals erscheinen.
Prüfungen insgesamt |
Prüfungen nicht bestanden |
Prüfungen bestanden |
Bestehensquote | |
---|---|---|---|---|
2021 | ||||
schriftliche Prüfung | 70 | 60 | 10 | 14,3 % |
mündliche Prüfung | 15 | 5 | 10 | 66,6 % |
praktische Prüfung | 3 | - | 3 | 100 % |
2022 | ||||
schriftliche Prüfung | 42 | 34 | 8 | 19 % |
mündliche Prüfung | 17 | 9 | 8 | 47 % |
praktische Prüfung | 12 | 2 | 10 | 83,3 % |
2023 | ||||
schriftliche Prüfung | 59 | 45 | 14 | 23,7 % |
mündliche Prüfung | 14 | 4 | 10 | 71,4 % |
praktische Prüfung | 18 | 3 | 15 | 83,3 % |
Prüfungsordnungen
Maßgeblich sind das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz – ZHG) und die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO).
weitere Rechtsgrundlagen
Neben den oben genannten Rechtsgrundlagen finden für die Durchführung der Fachsprachenprüfung die "Verfahrensgrundsätze Fachsprachentest für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Psychologische Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) vom 28. April 2016 Anwendung.