Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
[05.04.2024]
Einmalzahlung wegen Zersetzungsmaßnahmen
Personen, die Opfer einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahme geworden sind, die mit dem Ziel der Zersetzung erfolgte, können auf Antrag eine einmalige Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro von der Landesdirektion Sachsen ausgezahlt bekommen.
Eine der Zersetzung dienende Maßnahme ist ein rechtstaatswidriger Eingriff, der der Bekämpfung politischer Gegner und der Verfolgung von Personen diente, die wegen Ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer Weltanschauung oder aus ähnlichen Gründen von staatlichen Stellen gezielt diskriminiert wurden, um ein bestimmtes Verhalten oder den Einfluss auf ihre Mitmenschen zu unterbinden.
Dieser Anspruch kann auch für Personen in Betracht kommen, die Opfer einer Zwangsaussiedlung geworden sind.
Eine der Zersetzung dienende Maßnahme ist ein rechtstaatswidriger Eingriff, der der Bekämpfung politischer Gegner und der Verfolgung von Personen diente, die wegen Ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer Weltanschauung oder aus ähnlichen Gründen von staatlichen Stellen gezielt diskriminiert wurden, um ein bestimmtes Verhalten oder den Einfluss auf ihre Mitmenschen zu unterbinden.
Dieser Anspruch kann auch für Personen in Betracht kommen, die Opfer einer Zwangsaussiedlung geworden sind.