Beglaubigungen von Urkunden
Urkundenarten
Durch die Landesdirektion Sachsen können Sie öffentliche Urkunden vorbeglaubigen oder mit einer Apostille versehen lassen, die im Freistaat Sachsen ausgestellt wurden. Das können insbesondere sein:
Nachfolgend aufgezählte Urkunden können NICHT durch die Landesdirektion Sachsen beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (z. B. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Bescheinigung über eine Namensänderung)
- Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgestattung)
- Bescheinigungen der Gemeinde- oder Stadtverwaltungen, Landratsämter (z. B. Aufenthaltsbescheinigung, Meldebescheinigung, Einbürgerungszusicherung, Adoptionsbefürwortungen, Sozialberichte der Jugendämter)
- Beglaubigungsvermerke auf Ablichtungen aus Archiven
- Bescheinigungen der Gesundheits- und Veterinärämter
- Bescheinigungen der Sächsischen Architektenkammer oder Ärztekammer
- Bescheinigungen der Finanzämter, die vom Finanzamt gesiegelt und unterschrieben sind
- Prüfungszeugnisse der Industrie- und Handelskammer
- durch das Landesamt für Schule und Bildung bzw. vom jeweiligen Schulsekretariat vorbeglaubigte Schulzeugnisse - und urkunden
- Hochschulzeugnisse und -urkunden
- Verlustanzeigen der Polizei (müssen durch ein Bürgerbüro vorbeglaubigt werden)
- Einäscherungsbescheinigungen (müssen vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt vorbeglaubigt werden)
Nachfolgend aufgezählte Urkunden können NICHT durch die Landesdirektion Sachsen beglaubigt werden:
|
⇒ |
Präsident des jeweiligen Landgerichts |
|
⇒ |
Präsident des jeweiligen Landgerichts |
|
⇒ ⇒ |
Notar Vorbeglaubigung durch die jeweilige Behörde |
|
⇒ |
zuständige Stelle des jeweiligen Bundeslandes |
|
⇒ | vom Beglaubigungs- und Apostilleverfahren befreit |
|
⇒ |
Bundesverwaltungsamt |
|
⇒ |
Sächsisches Staatsministerium der Justiz |
|
⇒ |
Herkunftsland der Urkunden, bzw. Übersetzung bei einem im Freistaat Sachsen zugelassenen Übersetzer und anschließende Übersendung an das zuständige Landgericht |
|
⇒ |
Fordern Sie bei der jeweiligen Behörde ein aktuelles Dokument an |
|