Gesundheitsfachberufe
[20.06.2022]
Prüfungsrechtliche Hinweise für Berufsfachschulen
Zum Vollzug der Prüfungsangelegenheiten in den bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen durch die Berufsfachschulen im Freistaat Sachsen können hier abgerufen werden:
Bitte beachten Sie diese (nicht abschließenden) Hinweise und geben diese bitte ebenfalls den jeweiligen Fachbereichsleitungen und Fachprüfern/Fachprüferinnen zur Kenntnis.
- die Hinweise der Landesdirektion Sachsen für die Berufsfachschulen zum Vollzug der Prüfungsangelegenheiten in den bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen,
- die Hinweise der Landesdirektion Sachsen für die Berufsfachschulen zum Vollzug des Pflegeberufegesetzes (PflBG) und dessen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Bitte beachten Sie diese (nicht abschließenden) Hinweise und geben diese bitte ebenfalls den jeweiligen Fachbereichsleitungen und Fachprüfern/Fachprüferinnen zur Kenntnis.
Klicken Sie hier und halten die Ihnen durch die Landsdirektion Sachsen übermittelten
gültigen Zugangsdaten bereit:
Prüfungsrechtliche Hinweise für Berufsfachschulen
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