Die Bewerbung [Landärzte für Sachsen]
[09.03.2022]
Ihre Bewerbung für einen Studienplatz nach dem Sächsischen Landarztgesetz
Bewerbungen für einen Studienplatz im Studiengang Medizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz können Sie ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal der Landesdirektion Sachsen einreichen.
Der nächste Bewerbungszeitraum beginnt am 15. Januar 2027. Sie können sich dann bis zum 28. Februar 2027 um einen Studienplatz der Humanmedizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz für das Wintersemester 2027/2028 bewerben.
Im Januar 2027 wird es wieder eine Informationsveranstaltung zum Programm, den Bewerbungsvoraussetzungen und dem Ablauf des Bewerbungsverfahrens geben. Der konkrete Termin wird spätestens im Dezember 2026 bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich für die Informationsveranstaltung anmelden.
Was ist bei der Bewerbung zu beachten?
Sie benötigen ein Amt24-Servicekonto, um das Bewerbungsportal nutzen zu können. Nach Anmeldung mit Ihrem Servicekonto können Sie unser Bewerbungsportal sofort nutzen. Auf Angaben, die wir zwingend benötigen oder auf Unterlagen, die Sie zwingend mit dem Antrag einreichen müssen, werden Sie hingewiesen.
Bitte registrieren Sie sich zudem im Webportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung. Die entsprechende Bewerber ID benötigen Sie für die Zulassung.
Informieren Sie sich im eigenen Interessen schon jetzt darüber, welche Unterlagen wir im weiteren Verfahren von Ihnen benötigen. Sie werden diese kurzfristig vorlegen müssen. Wir empfehlen daher, dass Sie sich die erforderlichen Nachweise frühzeitig beschaffen.
Informieren Sie sich zudem über den öffentlich-rechtlichen Vertrag, den Sie als erfolgreiche Bewerberin oder erfolgreicher Bewerber mit dem Freistaat Sachsen abschließen werden. In der entsprechenden Rubrik finden Sie dazu weitere Informationen.
Bitte prüfen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Fehlerhafte Angaben könnten dazu führen, dass wir Ihre Bewerbung im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigen können.
Im Januar 2027 wird es wieder eine Informationsveranstaltung zum Programm, den Bewerbungsvoraussetzungen und dem Ablauf des Bewerbungsverfahrens geben. Der konkrete Termin wird spätestens im Dezember 2026 bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich für die Informationsveranstaltung anmelden.
Was ist bei der Bewerbung zu beachten?
Sie benötigen ein Amt24-Servicekonto, um das Bewerbungsportal nutzen zu können. Nach Anmeldung mit Ihrem Servicekonto können Sie unser Bewerbungsportal sofort nutzen. Auf Angaben, die wir zwingend benötigen oder auf Unterlagen, die Sie zwingend mit dem Antrag einreichen müssen, werden Sie hingewiesen.
Bitte registrieren Sie sich zudem im Webportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung. Die entsprechende Bewerber ID benötigen Sie für die Zulassung.
Informieren Sie sich im eigenen Interessen schon jetzt darüber, welche Unterlagen wir im weiteren Verfahren von Ihnen benötigen. Sie werden diese kurzfristig vorlegen müssen. Wir empfehlen daher, dass Sie sich die erforderlichen Nachweise frühzeitig beschaffen.
Informieren Sie sich zudem über den öffentlich-rechtlichen Vertrag, den Sie als erfolgreiche Bewerberin oder erfolgreicher Bewerber mit dem Freistaat Sachsen abschließen werden. In der entsprechenden Rubrik finden Sie dazu weitere Informationen.
Bitte prüfen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Fehlerhafte Angaben könnten dazu führen, dass wir Ihre Bewerbung im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigen können.