Die Bewerbung [Landärzte für Sachsen]
Ihre Bewerbung für einen Studienplatz nach dem Sächsischen Landarztgesetz
Bewerbungen für einen Studienplatz im Studiengang Medizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz können Sie ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal der Landesdirektion Sachsen einreichen.
Das Einreichen von Bewerbungen für einen Studienplatz der Humanmedizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz ist für das Wintersemester 2024/2025 nicht mehr möglich. Der nächste Bewerbungszeitraum erstreckt sich vom 15. Januar bis 28. Februar 2025.
Was ist bei der Bewerbung zu beachten?
Sie benötigen ein Amt24-Servicekonto, um das Bewerbungsportal nutzen zu können. Nach Anmeldung mit Ihrem Servicekonto können Sie unser Bewerbungsportal sofort nutzen. Auf Angaben, die wir zwingend benötigen oder auf Unterlagen, die Sie zwingend mit dem Antrag einreichen müssen, werden Sie hingewiesen.
Bitte registrieren Sie sich zudem im Webportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung. Die entsprechende Bewerber ID benötigen Sie für die Zulassung.
HINWEIS:
Aufgrund von Wartungsarbeiten sind Neuregistrierungen im Weportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung vom 22.02.2024 - 24.02.2024 technisch nicht möglich.
Informieren Sie sich im eigenen Interessen schon jetzt darüber, welche Unterlagen wir im weiteren Verfahren von Ihnen benötigen. Sie werden diese kurzfristig vorlegen müssen. Wir empfehlen daher, dass Sie sich die erforderlichen Nachweise frühzeitig beschaffen.
Informieren Sie sich zudem über den öffentlich-rechtlichen Vertrag, den Sie als erfolgreiche Bewerberin oder erfolgreicher Bewerber mit dem Freistaat Sachsen abschließen werden. In der entsprechenden Rubrik finden Sie dazu weitere Informationen.
Bitte prüfen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Fehlerhafte Angaben könnten dazu führen, dass wir Ihre Bewerbung im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigen können.
Was ist bei der Bewerbung zu beachten?
Sie benötigen ein Amt24-Servicekonto, um das Bewerbungsportal nutzen zu können. Nach Anmeldung mit Ihrem Servicekonto können Sie unser Bewerbungsportal sofort nutzen. Auf Angaben, die wir zwingend benötigen oder auf Unterlagen, die Sie zwingend mit dem Antrag einreichen müssen, werden Sie hingewiesen.
Bitte registrieren Sie sich zudem im Webportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung. Die entsprechende Bewerber ID benötigen Sie für die Zulassung.
HINWEIS:
Aufgrund von Wartungsarbeiten sind Neuregistrierungen im Weportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung vom 22.02.2024 - 24.02.2024 technisch nicht möglich.
Informieren Sie sich im eigenen Interessen schon jetzt darüber, welche Unterlagen wir im weiteren Verfahren von Ihnen benötigen. Sie werden diese kurzfristig vorlegen müssen. Wir empfehlen daher, dass Sie sich die erforderlichen Nachweise frühzeitig beschaffen.
Informieren Sie sich zudem über den öffentlich-rechtlichen Vertrag, den Sie als erfolgreiche Bewerberin oder erfolgreicher Bewerber mit dem Freistaat Sachsen abschließen werden. In der entsprechenden Rubrik finden Sie dazu weitere Informationen.
Bitte prüfen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Fehlerhafte Angaben könnten dazu führen, dass wir Ihre Bewerbung im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigen können.