Das Programm [Landärzte für Sachsen]
Studienplatz über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz
Willkommen auf der Informationsseite der Landesdirektion Sachsen zum Sächsischen Landarztgesetz!
Sie wollen Medizin studieren? Sie haben überdies Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit, insbesondere im ländlichen Raum? Dann sind Sie hier genau richtig.
Der nächste Bewerbungszeitraum beginnt am 15. Januar 2025. Sie können sich dann bis zum 28. Februar 2025 um einen Studienplatz der Humanmedizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz für das Wintersemester 2025/2026 bewerben.
Seit dem Wintersemester 2022/23 wird im Freistaat Sachsen ein Anteil von 6,5 Prozent der Studienplätze der Medizin sowie des Modellstudienganges Humanmedizin an angehende Hausärzte, die insbesondere auf dem Land tätig werden wollen, vergeben. Dies wurde möglich, weil der Landesgesetzgeber ein Sächsisches Landarztgesetz beschlossen hat. Hintergrund ist die sich weiter abzeichnende hausärztliche Unterversorgung in bestimmten Gebieten des Freistaates Sachsen. Insbesondere im ländlichen Raum, aber auch in der Stadt Chemnitz, wird es für die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) zunehmend schwieriger, Vertragsarztsitze wieder zu besetzen und die Versorgung bedarfsgerecht sicherzustellen. Dem will der Freistaat Sachsen entgegenwirken.
Im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz werden Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung.
Die Landesdirektion Sachsen führt dazu ein eigenes Auswahlverfahren durch. Dabei werden bereits Aspekte berücksichtigt, die für eine hausärztliche Tätigkeit in ländlichen bzw. unterversorgten Gebieten wichtig sind und aus denen wir Ihre Motivation für die Tätigkeit als Hausarzt auf dem Land schließen können.
Im Gegenzug wird von Ihnen erwartet, dass Sie nach Ihrem Studium eine Weiterbildung absolvieren, die sie dazu berechtigt, Hausarzt zu werden. Die Weiterbildung muss im Freistaat Sachsen abgelegt werden. Anschließend müssen Sie mindestens 10 Jahre als Vertragsarzt in einem Gebiet tätig sein, für das ein besonderer Bedarf durch die KVS festgestellt wurde.
Um dies abzusichern, ist es erforderlich, dass Sie mit dem Freistaat Sachsen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen, der diese und andere Pflichten festlegt. Dies sollten Sie bei der Entscheidung für eine Bewerbung und Ihrer zukünftigen Lebensplanung berücksichtigen.
Als Studienorte kommen Chemnitz, Dresden oder Leipzig in Betracht. Sie können einen oder mehrere Wunschorte angeben. Garantieren können wir Ihnen den Wunschort zwar nicht. Je besser Ihr Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens, desto höher ist allerdings Ihre Chance, dass Ihr Erstwunsch auch berücksichtigt wird.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann informieren Sie sich hier über die Einzelheiten des Programms und das Bewerbungsverfahren.
Rechtliche Grundlagen:
Sie wollen Medizin studieren? Sie haben überdies Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit, insbesondere im ländlichen Raum? Dann sind Sie hier genau richtig.
Der nächste Bewerbungszeitraum beginnt am 15. Januar 2025. Sie können sich dann bis zum 28. Februar 2025 um einen Studienplatz der Humanmedizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz für das Wintersemester 2025/2026 bewerben.
Seit dem Wintersemester 2022/23 wird im Freistaat Sachsen ein Anteil von 6,5 Prozent der Studienplätze der Medizin sowie des Modellstudienganges Humanmedizin an angehende Hausärzte, die insbesondere auf dem Land tätig werden wollen, vergeben. Dies wurde möglich, weil der Landesgesetzgeber ein Sächsisches Landarztgesetz beschlossen hat. Hintergrund ist die sich weiter abzeichnende hausärztliche Unterversorgung in bestimmten Gebieten des Freistaates Sachsen. Insbesondere im ländlichen Raum, aber auch in der Stadt Chemnitz, wird es für die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) zunehmend schwieriger, Vertragsarztsitze wieder zu besetzen und die Versorgung bedarfsgerecht sicherzustellen. Dem will der Freistaat Sachsen entgegenwirken.
Im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz werden Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung.
Die Landesdirektion Sachsen führt dazu ein eigenes Auswahlverfahren durch. Dabei werden bereits Aspekte berücksichtigt, die für eine hausärztliche Tätigkeit in ländlichen bzw. unterversorgten Gebieten wichtig sind und aus denen wir Ihre Motivation für die Tätigkeit als Hausarzt auf dem Land schließen können.
Im Gegenzug wird von Ihnen erwartet, dass Sie nach Ihrem Studium eine Weiterbildung absolvieren, die sie dazu berechtigt, Hausarzt zu werden. Die Weiterbildung muss im Freistaat Sachsen abgelegt werden. Anschließend müssen Sie mindestens 10 Jahre als Vertragsarzt in einem Gebiet tätig sein, für das ein besonderer Bedarf durch die KVS festgestellt wurde.
Um dies abzusichern, ist es erforderlich, dass Sie mit dem Freistaat Sachsen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen, der diese und andere Pflichten festlegt. Dies sollten Sie bei der Entscheidung für eine Bewerbung und Ihrer zukünftigen Lebensplanung berücksichtigen.
Als Studienorte kommen Chemnitz, Dresden oder Leipzig in Betracht. Sie können einen oder mehrere Wunschorte angeben. Garantieren können wir Ihnen den Wunschort zwar nicht. Je besser Ihr Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens, desto höher ist allerdings Ihre Chance, dass Ihr Erstwunsch auch berücksichtigt wird.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann informieren Sie sich hier über die Einzelheiten des Programms und das Bewerbungsverfahren.
Rechtliche Grundlagen: