Strafrechtliche Rehabilitierung
[18.02.2020]
Leistungen nach dem StrRehaG
Die erfolgreiche Rehabilitierung begründet einen Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen für Nachteile, die durch eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung entstanden sind. Betroffene können
erhalten.
- eine einmalige Kapitalentschädigung, zu beantragen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden,
- eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer (SED-Opferrente) bei der Landesdirektion Sachsen,
- Unterstützungsleistungen, zu beantragen bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge und/oder
- Versorgungsleistungen, zu beantragen bei den zuständigen Versorgungsbehörden,
erhalten.