Arzneimittel
Arzneimittelwerbung nach dem Heilmittelwerbegesetz
Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für die Umsetzung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) im Freistaat Sachsen.
Das HWG bildet neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den Berufsordnungen der Ärzte und Apotheker den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen. Durch die Bestimmungen im Gesetz sollen Fehlentscheidungen einzelner Bürger beim Arzneimittelgebrauch durch unsachgemäße Werbung verhindert werden.
Das HWG bildet neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den Berufsordnungen der Ärzte und Apotheker den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen. Durch die Bestimmungen im Gesetz sollen Fehlentscheidungen einzelner Bürger beim Arzneimittelgebrauch durch unsachgemäße Werbung verhindert werden.