Vom Kehrbezirk bis zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Diese Seite bietet Ihnen Informationen zu Schornsteinfegerangelegenheiten, wie zur Ausschreibung von Kehrbezirken oder zur Bestellung von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (bBSF).
Das Referat 33 - Gewerbe- und Handwerksrecht, Schornsteinfegerangelegenheiten - in der Landesdirektion Sachsen (LDS) ist u.a. obere Aufsichtsbehörde für den Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) im Freistaat Sachsen. Die Aufgaben richten sich nach dem Sächsischen Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SächsSchfHwGZuG).
Das Referat 33 - Gewerbe- und Handwerksrecht, Schornsteinfegerangelegenheiten - in der Landesdirektion Sachsen (LDS) ist u.a. obere Aufsichtsbehörde für den Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) im Freistaat Sachsen. Die Aufgaben richten sich nach dem Sächsischen Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SächsSchfHwGZuG).
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