Bauwesen/Hindernisse
[08.12.2022]
Im Arbeitsbereich Bauwesen/Hindernisse nehmen wir gegenüber Bau- und Immissionsschutzbehörden zu Bau- und sonstigen Vorhaben aus luftverkehrlicher Sicht Stellung.
Bei Bauten oder Anlagen, die höher als 100 Meter hoch werden sollen oder in Bauschutzbereichen von Flugplätzen liegen, erteilen wir gegebenenfalls die luftverkehrsrechtliche Zustimmung und führen die Luftfahrthindernisdatei. Diese Daten werden von der Deutschen Flugsicherung veröffentlicht, damit sich Luftfahrer auf die Hindernissituation einstellen können.
Bauten in der Nähe von Flugsicherungseinrichtungen (Radar- und Navigationsanlagen) können den Betrieb dieser Anlagen stören. Um solche Anlagen herum sind deshalb Anlagenschutzbereiche eingerichtet. In den Schutzbereichen dürfen Bauwerke nicht errichtet werden, wenn dadurch die Flugsicherungseinrichtung gestört werden kann. Wir koordinieren die Prüfung, ob solche Störungen zu erwarten sind und teilen die Entscheidung mit, ob das Bauwert errichtet werden darf - ggf. mit Bedingungen und Auflagen - oder nicht.
Planentwürfe der Landes- und Regionalplanung sowie Flächennutzungs- und Bebauungspläne prüfen wir als Fachbehörde für den Luftverkehr.
Bei Bauten oder Anlagen, die höher als 100 Meter hoch werden sollen oder in Bauschutzbereichen von Flugplätzen liegen, erteilen wir gegebenenfalls die luftverkehrsrechtliche Zustimmung und führen die Luftfahrthindernisdatei. Diese Daten werden von der Deutschen Flugsicherung veröffentlicht, damit sich Luftfahrer auf die Hindernissituation einstellen können.
Bauten in der Nähe von Flugsicherungseinrichtungen (Radar- und Navigationsanlagen) können den Betrieb dieser Anlagen stören. Um solche Anlagen herum sind deshalb Anlagenschutzbereiche eingerichtet. In den Schutzbereichen dürfen Bauwerke nicht errichtet werden, wenn dadurch die Flugsicherungseinrichtung gestört werden kann. Wir koordinieren die Prüfung, ob solche Störungen zu erwarten sind und teilen die Entscheidung mit, ob das Bauwert errichtet werden darf - ggf. mit Bedingungen und Auflagen - oder nicht.
Planentwürfe der Landes- und Regionalplanung sowie Flächennutzungs- und Bebauungspläne prüfen wir als Fachbehörde für den Luftverkehr.