Luftfahrtunternehmen
[05.09.2024]
Damit jeder Passagier ohne Sicherheitsbedenken ein besonderes Flugerlebnis oder eine Ballonfahrt genießen kann, sollte er sich an ein zugelassenes Luftfahrt- oder Ballonunternehmen wenden. Die Prüfung von Zuverlässigkeit und Sicherheit der Unternehmen übernehmen wir. Dazu gehört:
Wichtiger Hinweis:
Bedingt durch das 15. Änderungsgesetz zum Luftverkehrsgesetz wird ab dem 21. April 2017 der Bereich für den "Spezialisierten Flugbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern" (Teil-SPO) aus der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (Flugbetrieb) geregelt. Der Bund und die Landesluftfahrtbehörden haben sich vorerst darauf verständigt, die auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) veröffentlichten Informationen und Formulare zu nutzen bzw. auf diese zu verweisen (siehe hier). Das LBA hat auch zum Thema "Spezialisierter Flugbetrieb - SPO" einen Flyer veröffentlicht, den Sie bei uns unter Formulare und Downloads (Rubrik Luftfahrtunternehmen) herunterladen können.
- Genehmigung von Luftfahrtunternehmen nach rechtlicher, technischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Prüfung der Unternehmen, ihrer Technik und ihres Personals
- Aufsicht über die genehmigten Luftfahrtunternehmen
Wichtiger Hinweis:
Bedingt durch das 15. Änderungsgesetz zum Luftverkehrsgesetz wird ab dem 21. April 2017 der Bereich für den "Spezialisierten Flugbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern" (Teil-SPO) aus der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (Flugbetrieb) geregelt. Der Bund und die Landesluftfahrtbehörden haben sich vorerst darauf verständigt, die auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) veröffentlichten Informationen und Formulare zu nutzen bzw. auf diese zu verweisen (siehe hier). Das LBA hat auch zum Thema "Spezialisierter Flugbetrieb - SPO" einen Flyer veröffentlicht, den Sie bei uns unter Formulare und Downloads (Rubrik Luftfahrtunternehmen) herunterladen können.