Binnenschifffahrt
[03.06.2020]
Binnenschifffahrt, Hafenaufsicht
Schiffbare Gewässer hat Sachsen schon lange. Auf den Talsperren Bautzen, Kriebstein, Pöhl und Quitzdorf, den Speicherbecken Knappenrode, Lohsa I und Witznitz sowie auf der Neiße und der Mulde ist der Wassersport längst heimisch. Inzwischen entwickelt sich Sachsen jedoch zu einem regelrechten Wassersportparadies. Dort, wo früher für den Braunkohleabbau die Natur geopfert worden ist, sind die Tagebaurestlöcher mit Wasser gefüllt. So sind in der Lausitz und im Leipziger Südraum Seenlandschaften entstanden, die zur Erholung im Freien, zum Baden und zum Wassersport einladen. Noch nicht alle Gewässer können zur Zeit befahren oder zum Schwimmen genutzt werden, weil die Bergbausanierung vielerorts noch andauert. Aber die Aussicht auf Europas größtes zusammenhängendes Seensystem hat die touristische Entwicklung in Sachsen schon jetzt spürbar befördert. Der Geierswalder See in der Lausitz ist als erster der neuen Seen im Mai 2013 für schiffbar erklärt worden und kann daher ohne gesonderte Erlaubnis befahren werden. Auf den anderen Tagebaurestseen ist zum Befahren derzeit noch eine wasserrechtliche Gestattung erforderlich, die allgemein oder einzeln erteilt werden kann.
Zu unserem Zuständigkeitsbereich als sächsische Schifffahrtsbehörde gehören alle Gewässer in Sachsen, außer der Elbe (die als Bundeswasserstraße der bundeseigenen Verwaltung unterliegt). Einen Überblick über das sächsische Schifffahrtsrecht gibt dieser Flyer.
Die Elbehäfen Dresden, Riesa und Torgau dienen dem umweltfreundlichen Transport sperriger und schwerer Güter über die Elbe. Ohne diese Häfen würde z. B. der Schwermaschinen- und Chemieindustrie in Sachsen die nötige Verkehrsanbindung fehlen. Als Knotenpunkte zwischen den Verkehrsträgern Wasser, Straße und Schiene ermöglichen die Häfen den Umschlag großer Warenmengen auf andere Transportwege. Wir sind sächsische Hafenbehörde und beaufsichtigen die Elbehäfen.
Unsere Arbeitsfelder als Schifffahrts- und Hafenbehörde sind:
Zu unserem Zuständigkeitsbereich als sächsische Schifffahrtsbehörde gehören alle Gewässer in Sachsen, außer der Elbe (die als Bundeswasserstraße der bundeseigenen Verwaltung unterliegt). Einen Überblick über das sächsische Schifffahrtsrecht gibt dieser Flyer.
Die Elbehäfen Dresden, Riesa und Torgau dienen dem umweltfreundlichen Transport sperriger und schwerer Güter über die Elbe. Ohne diese Häfen würde z. B. der Schwermaschinen- und Chemieindustrie in Sachsen die nötige Verkehrsanbindung fehlen. Als Knotenpunkte zwischen den Verkehrsträgern Wasser, Straße und Schiene ermöglichen die Häfen den Umschlag großer Warenmengen auf andere Transportwege. Wir sind sächsische Hafenbehörde und beaufsichtigen die Elbehäfen.
Unsere Arbeitsfelder als Schifffahrts- und Hafenbehörde sind:
- Wahrnehmung der Aufgaben als Träger öffentlicher Belange in Planungs- und Genehmigungsverfahren
- Zulassung von Fahrgastschiffen
- Erlass schiffsverkehrlicher Anordnungen
- Genehmigung von Schifffahrtsveranstaltungen
- Vergabe von Bootskennzeichen
- Erteilung von Bootszeugnissen für Vermietboote
- Schifffahrtsaufsicht (in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei)
- Aufsicht über die Elbehäfen
- Durchführung von Bußgeldverfahren