Luftfahrtveranstaltungen
[19.02.2010]
Lehren aus Eisenach
Am 28. April 2008 kam es bei einer Luftfahrtveranstaltung in Eisenach zu einem schweren Unfall mit zwei Toten und 18 - zum Teil schwer - Verletzten. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen hat das Ereignis untersucht und im Oktober 2009 ihren Untersuchungsbericht vorgelegt.
In Folge der Erkenntnisse ändern wir in einigen Punkten unsere schon in der Vergangenheit strenge Genehmigungs- und Überwachungspraxis, um vergleichbare Ereignisse in Sachsen möglichst zu vermeiden.
Bitte beachten Sie - neben den übrigen Spielregeln, die sich aus den Antragsunterlagen ergeben - bei der Planung von Luftfahrtveranstaltungen:
In Folge der Erkenntnisse ändern wir in einigen Punkten unsere schon in der Vergangenheit strenge Genehmigungs- und Überwachungspraxis, um vergleichbare Ereignisse in Sachsen möglichst zu vermeiden.
Bitte beachten Sie - neben den übrigen Spielregeln, die sich aus den Antragsunterlagen ergeben - bei der Planung von Luftfahrtveranstaltungen:
- Nur über pünktlich und vollständig eingereichte Anträge wird entschieden. Die Gefahr von Planungs- und Durchführungsfehlern bei der Veranstaltungsorganisation ist unter Zeitdruck zu groß. Es muss sichergestellt sein, dass genug Zeit bleibt, unsere Sicherheitsanordnungen und -auflagen in Planung und Durchführung umzusetzen. Die Anträge müssen spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung vollständig vorliegen (so schon Nr. 3.1.1 NfL I-68/96). Für gut organisierte und professionell agierende Veranstalter war das auch in der Vergangenheit kein Problem.
- Veranstaltungsleiter muss eine sachkundige Person sein. Das heißt, dass der Veranstaltungsleiter in der Lage sein muss, den Flugbetrieb und die damit verbundenen Gefahren sachkundig einzuschätzen, die Lizenzen und Berechtigungen der Teilnehmer - ggf. einschließlich ausländischer Lizenzen - sowie die Zulassungs- und Versicherungsunterlagen der Luftfahrzeuge selbst zu prüfen. In der Praxis kommt als Veranstaltungsleiter also nur ein langjähriger Luftfahrer mit eigener Erfahrung als Flugleiter in Betracht. Auch dürfen keine Hinweise vorliegen, die Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit des Veranstaltungsleiter begründen können.
- Unter keinen Umständen darf mit der Durchführung der Veranstaltung begonnen werden, so lange nicht alle vorgeschriebenen Kontrollen laut Kontrollblatt zur Genehmigung abgeschlossen worden sind. Der Beginn der Veranstaltung setzt ein eindeutiges Startsignal des Veranstaltungsleiters voraus.