Luftaufsicht
[05.09.2024]
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Luftaufsicht an den Flugplätzen haben die Aufgabe, für die Betriebssicherheit (Safety) des Luftverkehrs zu sorgen. Sie überprüfen ständig Ausstattung und Zustand der Flugplätze einschließlich ihrer Sicherheitseinrichtungen, um Unfälle mit Schäden für Menschen und Sachen möglichst zu vermeiden. Auch die Kontrolle der Flugzeuge auf Betriebssicherheit gehört dazu (Ramp-Checks). Neben Zustand und technischer Ausrüstung der Flugzeuge werden auch Lizenzen der Piloten und deren Flugvorbereitung geprüft. An den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle speisen wir die Prüfergebnisse in europäische Datenbanken ein. Diese dienen zum Beispiel als Grundlage für Flugverbote von Luftfahrtunternehmen in Europa, aber auch zur Vorbereitung von Ramp-Checks, weil dort zu jedem Flugzeug die Ergebnisse früherer Prüfungen hinterlegt sind.
Zur örtlichen Luftaufsicht an den Verkehrsflughäfen und Landeplätzen gehört auch die Ahndung von Verstößen gegen die Flugplatzgenehmigungen. Solche Verstöße sind mit empfindlichen Bußgeldern bedroht.
Im Rahmen der überörtlichen Luftaufsicht verfolgen und ahnden wir Verstöße gegen das Luftverkehrsrecht, um die Teilnehmer am Luftverkehr zur Einhaltung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften im Interesse der Sicherheit sowie des Bevölkerungs- und Umweltschutzes anzuhalten.
Zur örtlichen Luftaufsicht an den Verkehrsflughäfen und Landeplätzen gehört auch die Ahndung von Verstößen gegen die Flugplatzgenehmigungen. Solche Verstöße sind mit empfindlichen Bußgeldern bedroht.
Im Rahmen der überörtlichen Luftaufsicht verfolgen und ahnden wir Verstöße gegen das Luftverkehrsrecht, um die Teilnehmer am Luftverkehr zur Einhaltung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften im Interesse der Sicherheit sowie des Bevölkerungs- und Umweltschutzes anzuhalten.