Aktuelles
[23.12.2023]
Bekanntmachung
Landesdirektion Sachsen erlässt Allgemeinverfügung über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen
Allgemeinverfügung vom 14. Dezember 2023
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Luftfahrtbehörde mit der Allgemeinverfügung vom 14. Dezember 2023 die Vorgaben aus den Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen (veröffentlicht in den NfL 2023-1-2792) auf Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen (ausgenommen Hubschrauber-Sonderlandeplätze) und Segelfluggeländen im Freistaat Sachsen mit Wirkung vom 1. Januar 2024 umgesetzt.
Diese Allgemeinverfügung wurde in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht (NfL 2023-1-2986) und ist auf der Plattform der Landesdirektion Sachsen an der Stelle bekanntgegeben.