Aktuelles
[15.07.2022]
Modellflugverbände erhalten vom Luftfahrt-Bundesamt Verbandsbetriebsgenehmigung nach EU-Recht
Mit der Einführung der Verordnung (EU) 2018/1139 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge wurde ein neuer Rechtsrahmen für den Modellflug in Europa geschaffen. Infolgedessen hat das zuständige Luftfahrt-Bundesamt (LBA) am 6. Juli 2022 dem Deutschen Aero Club (DAeC) und Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) die Verbandsbetriebsgenehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Verbindung mit § 21g Absatz 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) erteilt. Wie das LBA ausführt, sind mit der Erteilung der Genehmigung die Verbände MFSD und DMFV ab sofort berechtigt, sowohl Schulungsbescheinigungen nach neuem Recht auszustellen als auch den Modellflugbetrieb im Rechtsrahmen der EU bereits vor dem Ablauf der Übergansfrist fortzuführen. Die Genehmigung bedeutet für die Mitglieder der beiden Verbände eine erhebliche Vereinfachung für die Umsetzung der seit Anfang 2021 geltenden EU-Vorgaben für den Betrieb von Flugmodellen.
Bitte informieren Sie sich über die Einzelheiten bei Ihrem zuständigen Verband.