Aktuelles
[25.05.2022]
EU-Sanktionen gegen Russland
Wir weisen darauf hin, dass mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, umfangreiche Sanktionsmaßnahmen ausgesprochen wurden, welche auch den Bereich der Luftfahrt betreffen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/334 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates werden nunmehr auch russische Staatsbürger (unabhängig von mehreren Staatsbürgerschaften) erfasst, die eine Pilotenlizenz PPL, LAPL, SPL oder BPL besitzen oder erwerben möchten oder eine Drohne oder ein Flugmodell betreiben (siehe Artikel 3 d der zuvor genannten Verordnung).
Diesen Personen ist es angesichts der Sanktionsmaßnahmen derzeit nicht erlaubt, Ihre Rechte aus Ihrer Pilotenlizenz privat auszuüben oder eine Ausbildung, Schulung oder Prüfung für diese Rechte zu rein privaten Zwecken zu unternehmen.
Weiterhin ist es diesen Personen, die Betreiber/-in oder Betreiber/-in und zugleich Fernpilot/-in sind, nicht erlaubt, Drohnen oder Flugmodelle zu betreiben.
Weitere Informationen und Ausnahmen hierzu entnehmen Sie bitte den FAQ der EASA.
Mit der Verordnung (EU) 2022/334 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates werden nunmehr auch russische Staatsbürger (unabhängig von mehreren Staatsbürgerschaften) erfasst, die eine Pilotenlizenz PPL, LAPL, SPL oder BPL besitzen oder erwerben möchten oder eine Drohne oder ein Flugmodell betreiben (siehe Artikel 3 d der zuvor genannten Verordnung).
Diesen Personen ist es angesichts der Sanktionsmaßnahmen derzeit nicht erlaubt, Ihre Rechte aus Ihrer Pilotenlizenz privat auszuüben oder eine Ausbildung, Schulung oder Prüfung für diese Rechte zu rein privaten Zwecken zu unternehmen.
Weiterhin ist es diesen Personen, die Betreiber/-in oder Betreiber/-in und zugleich Fernpilot/-in sind, nicht erlaubt, Drohnen oder Flugmodelle zu betreiben.
Weitere Informationen und Ausnahmen hierzu entnehmen Sie bitte den FAQ der EASA.