Aktuelles
[12.12.2025]
EU-Sanktionen gegen Russland
Wir weisen darauf hin, dass mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, umfangreiche Sanktionsmaßnahmen ausgesprochen wurden, welche auch den Bereich der Luftfahrt betreffen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/334 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates werden nunmehr auch russische Staatsbürger (unabhängig von mehreren Staatsbürgerschaften) erfasst, die eine Pilotenlizenz PPL, LAPL, SPL oder BPL besitzen oder erwerben möchten oder eine Drohne oder ein Flugmodell betreiben (siehe Artikel 3 d der zuvor genannten Verordnung).
Weitere Informationen und Ausnahmen hierzu entnehmen Sie bitte den FAQ der EASA.
Mit der Verordnung (EU) 2022/334 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates werden nunmehr auch russische Staatsbürger (unabhängig von mehreren Staatsbürgerschaften) erfasst, die eine Pilotenlizenz PPL, LAPL, SPL oder BPL besitzen oder erwerben möchten oder eine Drohne oder ein Flugmodell betreiben (siehe Artikel 3 d der zuvor genannten Verordnung).
Weitere Informationen und Ausnahmen hierzu entnehmen Sie bitte den FAQ der EASA.