Bauwesen/Hindernisse
[26.08.2021]
Verfahrenshinweise für die Ausstattung von bereits betriebenen Windenergieanlagen mit bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung in Sachsen
Seit dem 1. Juli 2020 ist die Ausstattung von Windenergieanlagen mit Einrichtungen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Luftfahrthindernissen nach § 9 Absatz 8 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtend.
Aufgrund vieler Anfragen von Windenergieanlagenbetrieber haben wir unter der Rubrik "Aktuelles" entsprechende Verfahrenshinweise für die Ausstattung von bereits betriebenen Windenergieanlagen mit bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung in Sachsen veröffentlicht. Wir bitten um Beachtung.
Aufgrund vieler Anfragen von Windenergieanlagenbetrieber haben wir unter der Rubrik "Aktuelles" entsprechende Verfahrenshinweise für die Ausstattung von bereits betriebenen Windenergieanlagen mit bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung in Sachsen veröffentlicht. Wir bitten um Beachtung.