Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
[06.10.2025]
Hinweise für die Anmeldung zum 3. Staatsexamen der Medizin
Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird jeweils in den Monaten Mai und Juni sowie November und Dezember durchgeführt.
Antrag auf Zulassung:
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist ausschließlich unter Verwendung der vom Landesprüfungsamt bereitgestellten Vordrucke zu stellen. Sie finden diesen unter:
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smi_rpd_Antrag_M3_n&formtecid=2&areashortname=RPDD_LPA
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen bis spätestens
10. Januar (1. Halbjahr) / 10. Juni (2. Halbjahr)
dem Landesprüfungsamt vorliegen. (§ 10 Abs. 2,3 und 4 ÄAppo).
Maßgebend ist hierbei das Eingangsdatum! Da nach diesem Termin eingehende Anträge grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden können, wird empfohlen, schon jetzt die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Antrag umgehend einzureichen.
Empfangsbestätigungen können nicht ausgestellt werden.
Wir empfehlen, den Antrag per Einschreiben mit Rückschein hierher zu übersenden. Die Unterlagen sind im Original einzureichen.
Alle drei PJ-Bescheinigungen müssen im Original bis spätestens drei Wochen vor Ihrem Prüfungstermin hier beim Landesprüfungsamt vorliegen.
Der Prüfungstermin wird Ihnen in einem Informationsschreiben rechtzeitig für die Frühjahrskampagne im Februar, für die Herbstkampagne im August mitgeteilt.
Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden.