Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Hinweise zur Approbation
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen können bei der Vielfalt denkbarer Fragestellungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und die Rechtsvorschriften nicht ersetzen. In Zweifelsfällen ist der Wortlaut der ÄAppO verbindlich.
Die Approbation wird Ihnen nicht vom Sächsischen Landesprüfungsamt ausgestellt und wird Ihnen auch nicht automatisch von anderer Stelle zugesandt!
Die Approbation ist bei der Dienststelle Dresden der Landesdirektion Sachsen, Referat 22 schriftlich zu beantragen. Dort ist auch das Antragsformular erhältlich.
Dienststelle Dresden:
LANDESDIREKTION SACHSEN
Referat 22
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
Weiterführende Informationen zur Approbation finden Sie auf unserer Themenseite "Inneres, Soziales und Gesundheit" ...
Die Approbation wird Ihnen nicht vom Sächsischen Landesprüfungsamt ausgestellt und wird Ihnen auch nicht automatisch von anderer Stelle zugesandt!
Die Approbation ist bei der Dienststelle Dresden der Landesdirektion Sachsen, Referat 22 schriftlich zu beantragen. Dort ist auch das Antragsformular erhältlich.
Dienststelle Dresden:
LANDESDIREKTION SACHSEN
Referat 22
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
+49 351 825-0
+49 351 825-9201
Weiterführende Informationen zur Approbation finden Sie auf unserer Themenseite "Inneres, Soziales und Gesundheit" ...