Kenntnisprüfung
[16.09.2019]
Kenntnis-/Eignungsprüfung für ausländische Ärzte, Pharmazeuten, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychothera-
peuten aus Drittstaaten
Das Sächsisches Staatsministerium für Soziales hat das Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe mit der Durchführung der Kenntnis-/Eignungsprüfung beauftragt. Die Kenntnis-/Eignungsprüfung wird auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes durchgeführt.
Die Kenntnisprüfung für Ärzte enthält einen patientenbezogenen Teil. Über einen/mehrere zugewiesene(n) Patienten ist ein Bericht über Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise zu fertigen. Hierfür ist ein Zeitrahmen von drei Stunden am Vormittag vorgesehen.
Die Kenntnisprüfung am Nachmittag besteht aus der Fallabnahme unter Einbeziehung des Berichts und einer mündlichen Prüfung, die sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie unter ergänzender Berücksichtigung von Aspekten der Notfallmedizin, Klinischen Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebenden Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen zur ärztlichen Berufsausübung bezieht
Die Kenntnis-/Eignungsprüfung für Apotheker ist eine mündliche Prüfung.
Die Anmeldung zur Durchführung der Kenntnis-/Eignungsprüfung für ausländische Ärzte und Pharmazeuten aus Drittstaaten erfolgt über das Referat 22.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Durchführung der Kenntnis-/Eignungsprüfung für ausländische Psychotherapeuten aus EU-Ländern und Drittstaaten an Frau Carmen Weidauer, Tel.: 0351-8252615 oder Carmen.Weidauer@lds.sachsen.de