Kenntnisprüfung
[16.09.2014]
Kenntnisprüfung für ausländische Zahnärzte aus Drittstaaten
Das Sächsische Landesprüfungsamt ist gem.§ 16 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in Verbindung mit den § 104 ff. der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) für die Durchführung der Kenntnisprüfung für ausländische Zahnärzte aus Drittstaaten in Sachsen zuständig.
Die Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt innerhalb des Approbationsverfahrens bei der Approbationsbehörde der Landesdirektion Sachsen, direkt durch den dort jeweils zuständigen Bearbeiter. Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich daher bitte zuerst an diesen.
Bitte wenden Sie sich nur bei dringenden Fragen zur Durchführung der Kenntnisprüfung an den in der Kontaktspalte genannten Ansprechpartner.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit und Durchführung der Kenntnisprüfung für ausländische Zahnärzte aus Drittstaaten: