Ausbildung nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG) - Alte Fassung
Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Berufsausbildung
Gesetzliche Grundlagen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP):
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist gesetzlich geregelt im ”Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – Psychotherapeutengesetz – PsychThG)”.
Es regelt unter anderem die Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum PP und KJP und die staatliche Anerkennung der Ausbildungsstätten.
Die Ausbildungsinhalte sind in der ”Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – KJPsychTh-APrV” und ”Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten – PsychTh-APrV”
geregelt.
Dauer der Ausbildung und Zugangsvoraussetzungen:
Die Ausbildung dauert in Vollzeit mindestens 3 Jahre und in Teilzeit mindestens 5 Jahre.
Die Ausbildung besteht aus
- einem theoretischen Teil,
- einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision
- sowie einer Selbsterfahrung
- und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Die Zulassung für die Ausbildung zum PP kann erteilt werden, wenn eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie nachgewiesen werden kann, die das Fach ”Klinische Psychologie” einschließt.
Die Zulassung für die Ausbildung zum KJP kann erteilt werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 PsychThG vorliegt oder eine im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlußprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik nachgewiesen werden kann.
Das Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe ist zuständig für die Durchführung der Staatlichen Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeuten.
An dieser Staatlichen Prüfung in Sachsen kann teilnehmen, wer an einer Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen sächsischen Institute teilgenommen hat.
Die Staatliche Prüfung umfaßt einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die Anmeldung zur Prüfung hat
bis zum 10. Januar bzw. 10. Juni eines jeden Jahres
zu erfolgen. Die beizulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung.
- Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP)
- Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten (KJP)
Der schriftliche Teil der Staatlichen Prüfung erfolgt bundesweit einheitlich. Diese schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten und bezieht sich auf Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren.
Der mündliche Teil der Staatlichen Prüfung gliedert sich unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahrens, das Gegenstand der vertieften Ausbildung war, in zwei Abschnitte:
- Der erste Abschnitt wird als Einzelprüfung durchgeführt, in der ein Prüfungsfall mit dem Prüfling zu erörtern ist. Dieser Teil dauert 30 Minuten.
- Der zweite Abschnitt wird als Gruppenprüfung durchgeführt und dauert bei 4 Prüflingen 120 Minuten.
- Die Dauer der Prüfung reduziert sich entsprechend der Anzahl der Prüflinge.
Die Note des schriftlichen Teiles geht einfach, die Note des mündlichen Teiles geht doppelt in die Gesamtnote ein. Über die staatliche Prüfung wird ein Zeugnis erteilt.