Ausbildung zum Zahnarzt (ZApprO 1955)
[15.05.2005]
Zahnärztliche Vorprüfung [ZÄVP]
Der
wird bei dem Prüfungsausschuß für naturwissenschaftliche und die zahnärztliche Vorprüfung an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig,
Vorsitzender: Prof. Dr. Holger Jakstat
Mitarbeiter: Herr Kullmann (Tel.: 0341 - 9715923)
oder beim Prüfungsausschuß für naturwissenschaftliche und die zahnärztliche Vorprüfung an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus,
Vorsitzender: Prof. Dr. med. dent. Böning
Mitarbeiterin: Frau Zemann (Tel.: 0351 - 4583554)
gestellt.
Folgende Nachweise über Lehrveranstaltungen sind zu erbringen:
a) Praktika und Kurse
1.) anatomische Präparierübungen (Kursus der makroskopischen Anatomie)
2.) physiologisches Praktikum (Praktikum der Physologie)
3.) physiologisch-chemisches Praktikum (Praktikum der Biochemie)
4.) mikroskopisch-anatomischer Kurs
5.) Kursus der technischen Propädeutik
6.) Phantomkurs I der Zahnerersatzkunde
7.) Phantomkurs II der Zahnersatzkunde
b) Vorlesungen
während eines Semsters je eine Vorlesung über
- Histologie und Entwicklungsgeschichte
während zwei Semestern je eine Vorlesung über
- Physiologie, physiologische Chemie und Werkstoffkunde
während drei Semestern eine Vorlesung über
- Anatomie
Die Zahnärztliche Vorprüfung kann nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens fünf Semestern abgelegt werden.