Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung [M3]
Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von einem Jahr nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgelegt.
- Antrag zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung [M3]
- Merkblatt für die Anmeldung zum 3. Staatsexamen der Medizin
- Merkblatt Praktisches Jahr
- Hinweise zur Approbation
Der Antrag zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird im Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe gestellt.
Zuständige Mitarbeiterin:
Nora Lahmann
Tel:.0351 8252612
Fax:0351 8259201
E-Mail: nora.lahmann@lds.sachsen.de