Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
[05.12.2023]
Prüfungszeitraum und Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.
Der mündlich-praktische Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung beginnt in der vorlesungsfreien Zeit und findet in einem Zeitraum von sechs Monaten statt. Nachholtermine können auch zu einer anderen Zeit vorgesehen werden.
Der schriftliche Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung wird in den Monaten Juni und November durchgeführt. Er findet an einem bundeseinheitlichen Termin statt.
Termine der schriftlichen Prüfungen (Änderungen vorbehalten):
Herbst 2026: 3. November 2026
Frühjahr 2027: 15. Juni 2027
Herbst 2027: 9. November 2027
Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.
Der Antrag auf Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Landesdirektion Sachsen zu richten. Der Antrag muss der Landesdirektion Sachsen bis zum 10. Januar (Sommerkampagne) oder bis zum 10. Juni (Herbstkampagne) zugegangen sein.
Dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Der mündlich-praktische Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung beginnt in der vorlesungsfreien Zeit und findet in einem Zeitraum von sechs Monaten statt. Nachholtermine können auch zu einer anderen Zeit vorgesehen werden.
Der schriftliche Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung wird in den Monaten Juni und November durchgeführt. Er findet an einem bundeseinheitlichen Termin statt.
Termine der schriftlichen Prüfungen (Änderungen vorbehalten):
Herbst 2026: 3. November 2026
Frühjahr 2027: 15. Juni 2027
Herbst 2027: 9. November 2027
Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.
Der Antrag auf Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Landesdirektion Sachsen zu richten. Der Antrag muss der Landesdirektion Sachsen bis zum 10. Januar (Sommerkampagne) oder bis zum 10. Juni (Herbstkampagne) zugegangen sein.
Dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Identitätsnachweis, durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses,
- das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten,
- die Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 8 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 3 vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen und die erfolgreiche Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen an den in Anlage 4 genannten Fächern und Querschnittsbereichen,
- der Nachweis nach dem Muster der Anlage 12 über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels,
- das Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung und
- das Zeugnis über die Famulatur im Original.