Übersicht - Studium nach neuer ZApprO
Ausbildung zum Zahnarzt / zur Zahnärztin ab dem 1. Oktober 2021
nach der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 933), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 7. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148)
Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) gilt für Studierende, die ihr Studium der Zahnmedizin ab dem 1. Oktober 2021 aufnehmen.
Die Zahnmedizinische Ausbildung gliedert sich nun wie folgt:
Die neue ZApprO unterteilt das Studium in drei Abschnitte:
Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) gilt für Studierende, die ihr Studium der Zahnmedizin ab dem 1. Oktober 2021 aufnehmen.
Die Zahnmedizinische Ausbildung gliedert sich nun wie folgt:
- insgesamt mindestens 5-jähriges Studium der Zahnmedizin mit wenigstens 5.000 Stunden
- Ausbildung in Erster Hilfe
- Einmonatiger Pflegedienst
- Famulatur von vier Wochen und
- Zahnärztliche Prüfung in drei Abschnitten.
Die neue ZApprO unterteilt das Studium in drei Abschnitte:
- Der Erste Studienabschnitt umfasst in der Regel vier Semester und wird mit dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) abgeschlossen.
Der Erste Abschnitt ist eine mündliche Prüfung. Diese umfasst die sieben Fächer Physik, Chemie, Biologie, Biochemie und Molekularbiologie, Mikroskopische und Makroskopische Anatomie, Physiologie und Zahnmedizinische Propädeutik. - Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2) ist eine mündlich-praktische Prüfung. Diese/r kann frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters nach Bestehen der Z1-Prüfung abgelegt werden. Der Zweite Abschnitt vermittelt eine praktische und theoretische präklinische Ausbildung am Phantom. Dieser Abschnitt wird mit Prüfungen im Fach Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie sowie der Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration) abgeschlossen.
- Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3) besteht aus einem mündlich-praktischen Teil und einem schriftlichen Teil.
Er kann frühestens am Ende des vierten Fachsemesters nach Bestehen der Z2-Prüfung abgelegt werden. Neben einer schriftlichen Prüfung in 14 vornehmlich medizinisch ausgerichteten Fächern werden am Ende des Dritten Abschnitts auch mündlich-praktische Prüfungen in Fächern der Zahnärztlichen Prothetik, der Kieferorthopädie, der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, der Oralchirurgie, der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der Zahnärztlichen Radiologie und der Fächergruppe Zahnerhaltung (Endontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration) abgehalten.