Approbation für ausländische Psychotherapeuten
[16.09.2019]
Approbation und Berufserlaubnis als Psychotherapeut für ausländische Berufsabschlüsse
Die Landesdirektion Sachsen ist im Freistaat Sachsen zuständig für die Erteilung der Approbation als Psychotherapeut nach der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
Wir benötigen zur Eröffnung unserer örtlichen Zuständigkeit insbesondere eine Interessenbekundung eines im Freistaat Sachsen ansässigen, potentiellen Arbeitgebers, aus der hervor geht, dass er Sie zukünftig als Psychotherapeut beschäftigen will.
In den §§ 11 und 12 PsychThG finden Sie einen groben Überblick über die Möglichkeit und Voraussetzung der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen:
PsychThG - Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Beachten Sie dabei auch die dafür benötigten Unterlagen und Voraussetzungen, die in unserem Antragsformular und dem Merkblatt genannt werden:
Gleichwertigkeits- und Referenzqualifikationsprüfung durch die GfG
Für die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen mit einem in Deutschland erworbenen Berufsabschluss wird von uns gegebenenfalls eine Gleichwertigkeits- und Referenzqualifikationsprüfung durch die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) in Auftrag gegeben. Die Kosten dafür belaufen derzeit auf insgesamt 2190,00 EUR und werden als Kostenvorschuss von Ihnen erhoben. Diese Überprüfung durch die GfG kann mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.
Falls diese Prüfung nach Abschluss positiv ausfällt, also die Gleichwertigkeit und Referenzqualifikation Ihrer erworbenen, ausländischen Berufsqualifikation gegeben sind, erhalten Sie vom Sächsischen Landesprüfungsamt die Approbation als Psychotherapeut nach dem PsychThG mit der Geltung ab September 2020.
Andernfalls ist ein gleichwertiger Kenntnisstand nachzuweisen. Dieser Nachweis wird durch eine Kenntnisprüfung gem. § 64 ff. PsychThApprO erbracht, die sich auf den Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung nach § 10 Absatz 1 PsychThG erstreckt.
Weiterbildung nach Erhalt der Approbation als Psychotherapeut
Für die Eröffnung der Möglichkeit der Zulassung zur Kassenärztlichen Versorgung muss nach dem Erhalt der Approbation als Psychotherapeut noch eine mehrjährige Weiterbildung in Deutschland absolviert werden.
Eine Erteilung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nach der alten gesetzlichen Regelung ist für ausländische Berufsabschlüsse somit nicht mehr möglich, da diese Regelung durch das PsychThG mit der Geltung ab September 2020 abgelöst wurde und es keine Übergangsvorschriften für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen gibt.
Die Weiterbildung in der Psychotherapie nach Erhalt der Approbation wird laut dem Bundesgesundheitsministerium nach Landesrecht geregelt:
Weitere Informationen zur psychotherapeutischen Weiterbildung in Deutschland finden Sie hier:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Weiterbildung an die jeweils zuständige Psychotherapeutenkammer oder Kassenärztliche Vereinigung.
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing):
Des Weiteren ist die Landesdirektion zuständig für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Certificate of good standing), wenn Sie Ihren Beruf als Psychotherapeut derzeit im Freistaat Sachsen ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Wir benötigen zur Eröffnung unserer örtlichen Zuständigkeit insbesondere eine Interessenbekundung eines im Freistaat Sachsen ansässigen, potentiellen Arbeitgebers, aus der hervor geht, dass er Sie zukünftig als Psychotherapeut beschäftigen will.
In den §§ 11 und 12 PsychThG finden Sie einen groben Überblick über die Möglichkeit und Voraussetzung der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen:
PsychThG - Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Beachten Sie dabei auch die dafür benötigten Unterlagen und Voraussetzungen, die in unserem Antragsformular und dem Merkblatt genannt werden:
Gleichwertigkeits- und Referenzqualifikationsprüfung durch die GfG
Für die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen mit einem in Deutschland erworbenen Berufsabschluss wird von uns gegebenenfalls eine Gleichwertigkeits- und Referenzqualifikationsprüfung durch die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) in Auftrag gegeben. Die Kosten dafür belaufen derzeit auf insgesamt 2190,00 EUR und werden als Kostenvorschuss von Ihnen erhoben. Diese Überprüfung durch die GfG kann mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.
Falls diese Prüfung nach Abschluss positiv ausfällt, also die Gleichwertigkeit und Referenzqualifikation Ihrer erworbenen, ausländischen Berufsqualifikation gegeben sind, erhalten Sie vom Sächsischen Landesprüfungsamt die Approbation als Psychotherapeut nach dem PsychThG mit der Geltung ab September 2020.
Andernfalls ist ein gleichwertiger Kenntnisstand nachzuweisen. Dieser Nachweis wird durch eine Kenntnisprüfung gem. § 64 ff. PsychThApprO erbracht, die sich auf den Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung nach § 10 Absatz 1 PsychThG erstreckt.
Weiterbildung nach Erhalt der Approbation als Psychotherapeut
Für die Eröffnung der Möglichkeit der Zulassung zur Kassenärztlichen Versorgung muss nach dem Erhalt der Approbation als Psychotherapeut noch eine mehrjährige Weiterbildung in Deutschland absolviert werden.
Eine Erteilung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nach der alten gesetzlichen Regelung ist für ausländische Berufsabschlüsse somit nicht mehr möglich, da diese Regelung durch das PsychThG mit der Geltung ab September 2020 abgelöst wurde und es keine Übergangsvorschriften für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen gibt.
Die Weiterbildung in der Psychotherapie nach Erhalt der Approbation wird laut dem Bundesgesundheitsministerium nach Landesrecht geregelt:
Weitere Informationen zur psychotherapeutischen Weiterbildung in Deutschland finden Sie hier:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Weiterbildung an die jeweils zuständige Psychotherapeutenkammer oder Kassenärztliche Vereinigung.
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing):
Des Weiteren ist die Landesdirektion zuständig für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Certificate of good standing), wenn Sie Ihren Beruf als Psychotherapeut derzeit im Freistaat Sachsen ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):