Allgemeine Hinweise
5. Berufsakademie Sachsen
5. Duale Hochschule Sachsen
Der Freistaat Sachsen hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die Duale Hochschule Sachsen errichtet. Die einstige Institution Berufsakademie Sachsen geht dabei vollständig in der Dualen Hochschule Sachsen auf.
Die Duale Hochschule Sachsen hat ihren Sitz in Glauchau mit den Standorten Bautzen, Breitenbrunn, Dresden, Glauchau, Leipzig, Plauen und Riesa. Die Zuständigkeit richtet sich ab dem 1. Januar 2025 nunmehr nach § 45 Abs. 3 S. 2 BAföG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Sächsische BAföG-Zuständigkeitsverordnung. Zuständig für die Studierenden aller Standorte der Dualen Hochschule Sachsen ist demnach das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau.