Abteilung Inneres, Soziales und Gesundheit
Damit dem Kick nicht die Reue folgt
Die Landesdirektion sorgt dafür, dass Sportwetten im gesetzlichen Rahmen bleiben
Wer kennt ihn nicht, den Roman von Fjodor Dostojewski, mit dem er Weltruhm erlangte: „Der Spieler“. Darin beschreibt der russische Schriftsteller eindrucksvoll und mit autobiografischen Details, welches menschliche Drama die Spielsucht auszulösen vermag. Der Roman hat an Aktualität nichts eingebüßt: Die Gefahr, die zum Beispiel von Spielhallen für die Entwicklung einer solchen Sucht ausgehen kann, ist heute gesellschaftlich breit anerkannt, und es gibt vielfältige Angebote der Suchtberatung und -therapie, die einen Ausstieg aus der Sucht unterstützen.
Weniger bekannt ist, dass auch von Wettvermittlungsstellen eine Gefahr zur Entwicklung einer sogenannten nicht stoffgebundenen Sucht ausgehen kann. Die modernen Einrichtungen dafür wirken oft sehr sachlich strukturiert: einige Bildschirme, auf denen Sportereignisse übertragen werden, ein paar Wettterminals. In Wettbüros können unterschiedlichste Wetten auf jedes Profi-Sportereignis abgeschlossen werden: Die Kundinnen oder Kunden tippen, welche Mannschaft ein Fußballspiel gewinnt. Andere setzen auf den schnellsten Läufer in der Leichtathletik und wieder andere wetten auf Punktdifferenzen beim Basketball. Mit wenigen Kreuzchen werden Wettscheine schnell und unkompliziert per Hand oder am Automaten ausgefüllt. Zügig ist das Geld eingezahlt. Und nun heißt es mitfiebern, hoffen, gewinnen – oder eben verlieren. Spielsüchtige spüren jedoch den Zwang, auch dann weiter zu wetten. Damit, so warnen Suchtexperten, wächst die Gefahr, Schulden anzuhäufen und ins soziale Abseits zu geraten.
Der Gesetzgeber hat deshalb auch für Wettbüros Regelungen getroffen, die diese Gefahr von Sucht und sozialem Abstieg eindämmen sollen. Die Regeln für Wettbüros sind in den vergangenen Jahren strenger geworden. Durften früher noch aktive Sportprofis oder Funktionäre wie Oliver Kahn für Wettbüros werben, ist solche Reklame inzwischen verboten. Außerdem darf bei Kinder- und Jugendmannschaften nicht für Sportwetten geworben werden.
Nach jahrelangem Stillstand aufgrund ausstehender gerichtlicher Entscheidungen hat nun aber auch das Erlaubnisverfahren für Sportwetten wieder Fahrt aufgenommen. Veranstalter von Sportwetten, meist mit Sitz im europäischen Ausland, brauchen zunächst eine Konzession für die Bundesrepublik Deutschland, die zentral beim Land Hessen vergeben wird.
Wettbüros vor Ort, die mit einem solchen Veranstalter zusammenarbeiten, benötigen für ihre Tätigkeit im jeweiligen Bundesland noch eine separate Erlaubnis. Diesen Antrag für die Wettvermittlung in Sachsen stellt der Wettveranstalter bei der Landesdirektion - und gegenwärtig liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Landesdirektion auf der Bearbeitung dieser Erlaubnisanträge.
Die Mitarbeitenden der Landesdirektion prüfen vor einer Erlaubnis, ob die glücksspielrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu zählt beispielsweise, dass die Beschäftigten des Wettbüros zum Thema Suchtprävention geschult sind, dass Sozialkonzepte vorliegen, dass und wie diese umgesetzt werden und dass der oder die Betreiber über die notwendige glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit verfügen. Letztlich sollen auch die mit der Erlaubnis verbundenen Überprüfungen absichern, dass der Spieltrieb der Menschen, kanalisiert in legale Bahnen, nicht doch in gravierenden Selbstschädigungen endet.
Neben den 22 Wettbüros überwacht die Landesdirektion auch den Spielbetrieb in 362 sächsischen Spielhallen und bei drei Spielbanken.
In Sachsen gibt es gegenwärtig mehr als 20 Wettvermittlungsstellen, die der Aufsicht durch die Landesdirektion Sachsen unterliegen. Vor allem im Bereich der Mitarbeiterschulung und der Umsetzung der Spielerschutzvorschriften wurden bei Kontrollen Mängel festgestellt. Hier ist es wichtig, dass die Landesdirektion auch beratend tätig wird und durch den Betreiber der Wettvermittlungsstelle sichergestellt wird, dass der Spielerschutz – als wirksame Prävention einer Sucht – umfassend umgesetzt wird.
Nicht zuletzt gilt es auch, Versuche illegaler Sportwetten im Blick zu behalten und gegebenenfalls zu unterbinden: Die Vermittlung von Sportwetten ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.
[Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Glücksspielrecht, Geldwäschegesetz]
Der Gesetzgeber hat deshalb auch für Wettbüros Regelungen getroffen, die diese Gefahr von Sucht und sozialem Abstieg eindämmen sollen. Die Regeln für Wettbüros sind in den vergangenen Jahren strenger geworden. Durften früher noch aktive Sportprofis oder Funktionäre wie Oliver Kahn für Wettbüros werben, ist solche Reklame inzwischen verboten. Außerdem darf bei Kinder- und Jugendmannschaften nicht für Sportwetten geworben werden.
Nach jahrelangem Stillstand aufgrund ausstehender gerichtlicher Entscheidungen hat nun aber auch das Erlaubnisverfahren für Sportwetten wieder Fahrt aufgenommen. Veranstalter von Sportwetten, meist mit Sitz im europäischen Ausland, brauchen zunächst eine Konzession für die Bundesrepublik Deutschland, die zentral beim Land Hessen vergeben wird.
Wettbüros vor Ort, die mit einem solchen Veranstalter zusammenarbeiten, benötigen für ihre Tätigkeit im jeweiligen Bundesland noch eine separate Erlaubnis. Diesen Antrag für die Wettvermittlung in Sachsen stellt der Wettveranstalter bei der Landesdirektion - und gegenwärtig liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Landesdirektion auf der Bearbeitung dieser Erlaubnisanträge.
Die Mitarbeitenden der Landesdirektion prüfen vor einer Erlaubnis, ob die glücksspielrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu zählt beispielsweise, dass die Beschäftigten des Wettbüros zum Thema Suchtprävention geschult sind, dass Sozialkonzepte vorliegen, dass und wie diese umgesetzt werden und dass der oder die Betreiber über die notwendige glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit verfügen. Letztlich sollen auch die mit der Erlaubnis verbundenen Überprüfungen absichern, dass der Spieltrieb der Menschen, kanalisiert in legale Bahnen, nicht doch in gravierenden Selbstschädigungen endet.
In Sachsen gibt es gegenwärtig mehr als 20 Wettvermittlungsstellen, die der Aufsicht durch die Landesdirektion Sachsen unterliegen. Vor allem im Bereich der Mitarbeiterschulung und der Umsetzung der Spielerschutzvorschriften wurden bei Kontrollen Mängel festgestellt. Hier ist es wichtig, dass die Landesdirektion auch beratend tätig wird und durch den Betreiber der Wettvermittlungsstelle sichergestellt wird, dass der Spielerschutz – als wirksame Prävention einer Sucht – umfassend umgesetzt wird.
Nicht zuletzt gilt es auch, Versuche illegaler Sportwetten im Blick zu behalten und gegebenenfalls zu unterbinden: Die Vermittlung von Sportwetten ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.
[Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Glücksspielrecht, Geldwäschegesetz]