Abteilung Infrastruktur
Von Graswuchs bis Nachtflieger – alles im Blick
Die Luftaufsicht der Landesdirektion sichert den Betrieb an Sachsens Verkehrsflughäfen
Flughafen Dresden, 23 Uhr. Ein zweimotoriges Leichtflugzeug aus Litauen setzt zum Landeanflug an. Was der Pilot nicht beachtet hat: Der Flughafen der Landeshauptstadt ist für den Betrieb geschlossen. Seit einer Stunde gilt ein Nachtflugverbot. Im Tower arbeitet niemand mehr. Gefährlich, denn das Flugbenzin wird knapp. Der Privatflieger muss nach Leipzig ausweichen. Hier, an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt, ist der Flughafen rund um die Uhr besetzt. Die Maschine darf nun landen, um ein Unglück zu verhindern – und trotz eines auch in Leipzig geltenden Nachtflugverbotes für Privatflieger nach 22 Uhr.
Support für die Jobmaschinen: Zum Schutz vor Angriffen auf den Luftverkehr muss die Zuverlässigkeit aller Personen überprüft werden, die im Sicherheitsbereich von Flugplätzen beschäftigt sind. Seit 2011 hat die LDS etwas mehr als 94.000 Zuverlässigkeitsprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz durchgeführt.
Ohne Folgen für den Piloten bleibt der späte Anflug dennoch nicht. Sein Verstoß gegen das Nachtflugverbot wird von der Luftaufsicht der Landesdirektion, die zum Referat „Luftverkehr und Binnenschifffahrt“ gehört, geahndet. Die Behörde ist an den beiden sächsischen Verkehrsflughäfen für die Überwachung der Betriebssicherheit zuständig: Das heißt, die Piloten zur Einhaltung der Luftverkehrsvorschriften anzuhalten, damit Sicherheit, Bevölkerungs- und Umweltschutz gewährleistet werden. Auf Antrag kann die Luftaufsicht allerdings eine Ausnahme für das Starten und Landen innerhalb der Nachtflugbeschränkung zulassen – so zum Beispiel, wenn nach einem Streik Urlaubsflieger Verspätung haben. Um wenigstens für den Folgetag den Flugplan wieder einhalten zu können, kann eine Landung im Einzelfall genehmigt werden.
Die litauische Maschine hatte jedoch keine Ausnahmegenehmigung. Der Pilot hatte sich im Vorfeld nicht ausreichend informiert. Die Luftaufsicht eröffnet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und prüft die Dokumente wie die Bescheinigung zur medizinischen Tauglichkeit, den Pilotenschein und die Dokumente des Leichtflugzeuges. Die Gespräche verlaufen ruhig. Der Litauer zeigt sich einsichtig. Beim nächsten Mal wolle er sich besser über die Öffnungszeiten des Flughafens informieren. Da die Papiere alle in Ordnung waren und es keine weiteren Auffälligkeiten an der Piper 34 gab, darf der Pilot am nächsten Tag weiterfliegen.
Seit 1992 ist jeweils ein Mitarbeiter des Referats „Luftverkehr und Binnenschifffahrt“ der Landesdirektion als Leiter für Luftaufsicht an den Flughäfen zuständig. Um rund um die Uhr die umfangreichen Aufgaben zur Sicherstellung der Betriebssicherheit des Flughafens, der Luftfahrzeuge und ihrer Besatzungen zu gewährleisten, stehen den beiden Leitern in Leipzig 14 und in Dresden zwölf Beauftragte für Luftaufsicht zur Seite. Sie arbeiten für die Flughafenbetreibergesellschaft und sind als Verkehrsleiter vom Dienst oder als Assistenten des Verkehrsleiters angestellt.
Neben der Umsetzung des Nachtflugverbots hat die Luftaufsicht viele weitere Aufgaben. Mehrmals die Woche umfahren die Mitarbeiter die Flughäfen. Rund 30 Kilometer sind in Leipzig zu kontrollieren: Sind die Zäune intakt? Sind Beschilderungen lesbar oder muss das Gras gemäht werden? Wie ist der bauliche Zustand der Start- und Landebahnen? Wie sind die Vogel- und Wildtierbestände? Immer gilt es zu prüfen, ob die Ausstattung und der Zustand der Flughäfen einschließlich ihrer Sicherheitseinrichtungen in Ordnung sind, um Unfälle oder Zwischenfälle zu vermeiden.
Kontrolliert werden auch Luftfahrzeuge und ihre Besatzungen. Bei diesen Ramp-Checks wird geprüft, ob internationale Vorgaben und Standards eingehalten werden. Kleinflugzeuge müssen Mindestanforderungen erfüllen, um sich an internationalen Flughäfen bewegen zu dürfen. Tauchen Probleme oder Mängel auf, müssen diese abgestellt werden. Ergebnisse von Kontrollen werden in internationale Datenbanken eingespeist. Auch Flugzeuge, die mit einem Defekt in Sachsen landen, um hier repariert zu werden, behält die Luftaufsicht im Blick.
Weil die Aufgaben der Luftaufsicht so vielfältig und anspruchsvoll sind, ist auch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Fachstellen unerlässlich. Dazu zählen andere Landesluftfahrt- oder Bundesbehörden wie das Luftfahrtbundesamt, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, die örtlichen Polizeidienststellen und die Deutsche Flugsicherung.
Auch Baustellen auf und am Flughafen beschäftigen die Leiter der Luftaufsicht. Zum einen müssen Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Abstellflächen ständig instandgehalten werden. Zum anderen siedeln sich rings um die Flughäfen immer mehr Unternehmen an. Ist eine Baustelle geplant, so muss geprüft werden, ob Kräne und Baufahrzeuge als temporäre Hindernisse den Flugbetrieb gefährden oder ob die Flugsicherungsanlagen auf dem Flughafen beeinträchtigt werden. Vor allem Kranhöhen spielen eine Rolle. Ist eine Baustelle schließlich in Betrieb, behält die Luftaufsicht alle Vorgänge im Blick und führt stichprobenartig auch Begehungen durch. Fallen Verstöße auf, müssen auch diese geahndet werden – wie beim Piloten des Leichtflugzeuges.
[Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt]
Support für die Jobmaschinen: Zum Schutz vor Angriffen auf den Luftverkehr muss die Zuverlässigkeit aller Personen überprüft werden, die im Sicherheitsbereich von Flugplätzen beschäftigt sind. Seit 2011 hat die LDS etwas mehr als 94.000 Zuverlässigkeitsprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz durchgeführt.
Ohne Folgen für den Piloten bleibt der späte Anflug dennoch nicht. Sein Verstoß gegen das Nachtflugverbot wird von der Luftaufsicht der Landesdirektion, die zum Referat „Luftverkehr und Binnenschifffahrt“ gehört, geahndet. Die Behörde ist an den beiden sächsischen Verkehrsflughäfen für die Überwachung der Betriebssicherheit zuständig: Das heißt, die Piloten zur Einhaltung der Luftverkehrsvorschriften anzuhalten, damit Sicherheit, Bevölkerungs- und Umweltschutz gewährleistet werden. Auf Antrag kann die Luftaufsicht allerdings eine Ausnahme für das Starten und Landen innerhalb der Nachtflugbeschränkung zulassen – so zum Beispiel, wenn nach einem Streik Urlaubsflieger Verspätung haben. Um wenigstens für den Folgetag den Flugplan wieder einhalten zu können, kann eine Landung im Einzelfall genehmigt werden.
Die litauische Maschine hatte jedoch keine Ausnahmegenehmigung. Der Pilot hatte sich im Vorfeld nicht ausreichend informiert. Die Luftaufsicht eröffnet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und prüft die Dokumente wie die Bescheinigung zur medizinischen Tauglichkeit, den Pilotenschein und die Dokumente des Leichtflugzeuges. Die Gespräche verlaufen ruhig. Der Litauer zeigt sich einsichtig. Beim nächsten Mal wolle er sich besser über die Öffnungszeiten des Flughafens informieren. Da die Papiere alle in Ordnung waren und es keine weiteren Auffälligkeiten an der Piper 34 gab, darf der Pilot am nächsten Tag weiterfliegen.
Seit 1992 ist jeweils ein Mitarbeiter des Referats „Luftverkehr und Binnenschifffahrt“ der Landesdirektion als Leiter für Luftaufsicht an den Flughäfen zuständig. Um rund um die Uhr die umfangreichen Aufgaben zur Sicherstellung der Betriebssicherheit des Flughafens, der Luftfahrzeuge und ihrer Besatzungen zu gewährleisten, stehen den beiden Leitern in Leipzig 14 und in Dresden zwölf Beauftragte für Luftaufsicht zur Seite. Sie arbeiten für die Flughafenbetreibergesellschaft und sind als Verkehrsleiter vom Dienst oder als Assistenten des Verkehrsleiters angestellt.
Neben der Umsetzung des Nachtflugverbots hat die Luftaufsicht viele weitere Aufgaben. Mehrmals die Woche umfahren die Mitarbeiter die Flughäfen. Rund 30 Kilometer sind in Leipzig zu kontrollieren: Sind die Zäune intakt? Sind Beschilderungen lesbar oder muss das Gras gemäht werden? Wie ist der bauliche Zustand der Start- und Landebahnen? Wie sind die Vogel- und Wildtierbestände? Immer gilt es zu prüfen, ob die Ausstattung und der Zustand der Flughäfen einschließlich ihrer Sicherheitseinrichtungen in Ordnung sind, um Unfälle oder Zwischenfälle zu vermeiden.
Kontrolliert werden auch Luftfahrzeuge und ihre Besatzungen. Bei diesen Ramp-Checks wird geprüft, ob internationale Vorgaben und Standards eingehalten werden. Kleinflugzeuge müssen Mindestanforderungen erfüllen, um sich an internationalen Flughäfen bewegen zu dürfen. Tauchen Probleme oder Mängel auf, müssen diese abgestellt werden. Ergebnisse von Kontrollen werden in internationale Datenbanken eingespeist. Auch Flugzeuge, die mit einem Defekt in Sachsen landen, um hier repariert zu werden, behält die Luftaufsicht im Blick.
Auch Baustellen auf und am Flughafen beschäftigen die Leiter der Luftaufsicht. Zum einen müssen Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Abstellflächen ständig instandgehalten werden. Zum anderen siedeln sich rings um die Flughäfen immer mehr Unternehmen an. Ist eine Baustelle geplant, so muss geprüft werden, ob Kräne und Baufahrzeuge als temporäre Hindernisse den Flugbetrieb gefährden oder ob die Flugsicherungsanlagen auf dem Flughafen beeinträchtigt werden. Vor allem Kranhöhen spielen eine Rolle. Ist eine Baustelle schließlich in Betrieb, behält die Luftaufsicht alle Vorgänge im Blick und führt stichprobenartig auch Begehungen durch. Fallen Verstöße auf, müssen auch diese geahndet werden – wie beim Piloten des Leichtflugzeuges.
[Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt]