Abteilung Umwelt
Auch Hollywood dreht hier nicht ohne Genehmigung
Die Landesdirektion bringt das Filmgeschäft und den Naturschutz in der Sächsischen Schweiz unter einen Hut
Ein Gewitter fegt über das Elbsandsteingebirge hinweg. In großer Eile versuchen Ranger Wanderer aus dem Nationalpark in Sicherheit zu bringen: Szenen wie diese gehören in der ARD-Serie „Der Ranger – Paradies Heimat“ zum Alltag des Protagonisten Jonas Waldek. Er wacht als Nationalparkchef aber auch über die Unversehrtheit der Naturausstattung der faszinierenden Landschaft an der sächsisch-tschechischen Grenze.
Als Filmkulisse ist die Sächsische Schweiz spektakulär. Ihr Schutzstatus macht sie jedoch zu einem Drehort, der nicht einfach zu bespielen ist: Seit 2011 hat die Landesdirektion in 34 Fällen Dreharbeiten im Nationalpark genehmigen können.
Der Serienheld hat Verbündete im richtigen Leben: Beschäftigte der Landesdirektion aus dem Referat „Naturschutz, Landschaftspflege“ betreiben den Natur- und Landschaftsschutz mit großem Engagement. Das gilt auch dann, wenn die bizarren Felsformationen, Wälder und Täler des weltberühmten Elbsandsteingebirges als Bühne für Dreharbeiten aller Art dienen, angefangen von Dokumentationen über diese einzigartige Naturlandschaft bis hin zu ganz großen, abendfüllenden Spielfilmformaten internationaler Filmproduktionsgesellschaften.
Szenen aus internationalen Kassenschlagern wie „Inglourious Basterds“ von Quentin Tarantino oder „Cloud Atlas“ von den Wachowskis und Tom Tykwer wurden in der Nationalparkregion gedreht. Aber auch kleinere, primär auf das europäische Publikum zielende Produktionen wie „Das kalte Herz“, „Der süße Brei“ und seit geraumer Zeit immer wieder eine Folge von „Der Ranger – Paradies Heimat“ fanden mit dem Elbsandsteingebirge einen attraktiven Spielort.
Die Felskulisse der Sächsischen Schweiz und die sie umgebenden Wälder stehen jedoch als Nationalparkregion – bestehend aus Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet – unter besonderem Schutz, um diese Landschaft nicht nur auf der Leinwand zur Schau zu stellen, sondern für künftige Generationen zu erhalten und direkt erlebbar zu machen.
Bei der Nationalparkregion handelt es sich um ein naturschutzfachlich sehr sensibles Gebiet. Veränderungen – insbesondere in der Kernzone des Nationalparks – sollen ausschließlich natürlichen Prozessen folgen und menschliche Eingriffe aller Art vermieden werden. Was hier erlaubnispflichtig oder auch ausdrücklich verboten ist, hat die Staatsregierung im Freistaat Sachsen in einer extra dafür geschaffenen Verordnung geregelt. Und da gilt grundsätzlich: Alle Handlungen, die zu einer nachteiligen Veränderung des Schutzgebietes oder zu einer erheblichen naturschutzrechtlichen Störung führen, sind im Nationalpark nicht zulässig.
Filmarbeiten müssen deshalb nach klaren und strikten Regeln ablaufen. So darf zum Beispiel in der Kernzone des Nationalparks zum Schutz der Natur auch bei aufwendigen Dreharbeiten das Gelände außerhalb zugelassener Wege nicht betreten werden. Auf Wegen, Straßen und Plätzen, die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenen sind, darf weder gefahren noch dürfen Fahrzeuge oder Equipment abgestellt werden. Um Tiere nicht zu stören, dürfen keine Anstrahlungen oder Beleuchtungen in der Dämmerung oder in der Nacht erfolgen. Ebenso dürfen Gewässer oder Gewässersohlen nicht betreten und Felsen nicht beschädigt werden. Auch der Betrieb von Drohnen ist im Nationalpark generell unzulässig, um vor allem die hier nistenden Vögel nicht zu irritieren oder beim Brüten zu stören.
Für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes gelten hingegen weniger strenge Maßstäbe. So ist zwar auch dort das Starten und Landen mit Drohnen – mit Ausnahme von Ortslagen – verboten, nicht aber das Überfliegen des Schutzgebietes. Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen außerhalb dafür zugelassener Straßen, Wege und Plätze steht im Landschaftsschutzgebiet unter einem Erlaubnisvorbehalt und kann in Abhängigkeit der konkret umzusetzenden Dreharbeiten nach Prüfung eines entsprechenden Antrages zugelassen werden.
Ein solcher Antrag auf eine Drehgenehmigung in der Nationalparkregion ist immer bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Er muss – um seine Zulässigkeit solide bewerten zu können – die Details der geplanten Aufnahmen darstellen. Dazu gehören zum Beispiel die Lagepläne konkreter Drehorte, die Beschreibungen geplanter Spielszenen, die Anzahl der anwesenden Personen am jeweiligen Spielort sowie Angaben zur eingesetzten Technik. Auch der Zeitpunkt und die Dauer der Dreharbeiten müssen im Antrag mitgeteilt werden, um das Störpotenzial für die Natur wie beispielsweise Überschneidungen mit Brutzeiten abschätzen zu können. Nicht zuletzt sollten die Filmemacher überzeugend begründen können, dass ihr Projekt konzeptionell auf den Dreh in den Schutzgebieten des Nationalparks angewiesen ist.
Die Landesdirektion berät Filmemacher gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung im Vorfeld einer Antragstellung. Sie führt Begehungen durch und prüft und genehmigt im berechtigten Fall die eingereichten Anträge. Mit der Entscheidung werden gegebenenfalls auch Auflagen erteilt – ein Kompromiss, mit dem einerseits der Dreh ermöglicht und andererseits der Schutz von Natur und Landschaft gesichert wird.
So bewahren im realen Leben die Landesdirektion Sachsen und in der Serie Ranger Jonas Waldek das wichtige Erbe des Nationalparks. Denn keine Serie kann wiedergeben, was der Nationalpark uns und weiteren Generationen schenkt: Beeindruckende Naturerlebnisse, die uns staunen machen und uns Respekt vor der Natur und der Artenvielfalt lehren. Und kein Hollywood-Kassenschlager bringt uns die Natur zurück, wenn sie zerstört worden ist.
[Referat Naturschutz, Landschaftspflege]
Als Filmkulisse ist die Sächsische Schweiz spektakulär. Ihr Schutzstatus macht sie jedoch zu einem Drehort, der nicht einfach zu bespielen ist: Seit 2011 hat die Landesdirektion in 34 Fällen Dreharbeiten im Nationalpark genehmigen können.
Der Serienheld hat Verbündete im richtigen Leben: Beschäftigte der Landesdirektion aus dem Referat „Naturschutz, Landschaftspflege“ betreiben den Natur- und Landschaftsschutz mit großem Engagement. Das gilt auch dann, wenn die bizarren Felsformationen, Wälder und Täler des weltberühmten Elbsandsteingebirges als Bühne für Dreharbeiten aller Art dienen, angefangen von Dokumentationen über diese einzigartige Naturlandschaft bis hin zu ganz großen, abendfüllenden Spielfilmformaten internationaler Filmproduktionsgesellschaften.
Szenen aus internationalen Kassenschlagern wie „Inglourious Basterds“ von Quentin Tarantino oder „Cloud Atlas“ von den Wachowskis und Tom Tykwer wurden in der Nationalparkregion gedreht. Aber auch kleinere, primär auf das europäische Publikum zielende Produktionen wie „Das kalte Herz“, „Der süße Brei“ und seit geraumer Zeit immer wieder eine Folge von „Der Ranger – Paradies Heimat“ fanden mit dem Elbsandsteingebirge einen attraktiven Spielort.
Die Felskulisse der Sächsischen Schweiz und die sie umgebenden Wälder stehen jedoch als Nationalparkregion – bestehend aus Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet – unter besonderem Schutz, um diese Landschaft nicht nur auf der Leinwand zur Schau zu stellen, sondern für künftige Generationen zu erhalten und direkt erlebbar zu machen.
Bei der Nationalparkregion handelt es sich um ein naturschutzfachlich sehr sensibles Gebiet. Veränderungen – insbesondere in der Kernzone des Nationalparks – sollen ausschließlich natürlichen Prozessen folgen und menschliche Eingriffe aller Art vermieden werden. Was hier erlaubnispflichtig oder auch ausdrücklich verboten ist, hat die Staatsregierung im Freistaat Sachsen in einer extra dafür geschaffenen Verordnung geregelt. Und da gilt grundsätzlich: Alle Handlungen, die zu einer nachteiligen Veränderung des Schutzgebietes oder zu einer erheblichen naturschutzrechtlichen Störung führen, sind im Nationalpark nicht zulässig.
Filmarbeiten müssen deshalb nach klaren und strikten Regeln ablaufen. So darf zum Beispiel in der Kernzone des Nationalparks zum Schutz der Natur auch bei aufwendigen Dreharbeiten das Gelände außerhalb zugelassener Wege nicht betreten werden. Auf Wegen, Straßen und Plätzen, die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenen sind, darf weder gefahren noch dürfen Fahrzeuge oder Equipment abgestellt werden. Um Tiere nicht zu stören, dürfen keine Anstrahlungen oder Beleuchtungen in der Dämmerung oder in der Nacht erfolgen. Ebenso dürfen Gewässer oder Gewässersohlen nicht betreten und Felsen nicht beschädigt werden. Auch der Betrieb von Drohnen ist im Nationalpark generell unzulässig, um vor allem die hier nistenden Vögel nicht zu irritieren oder beim Brüten zu stören.
Für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes gelten hingegen weniger strenge Maßstäbe. So ist zwar auch dort das Starten und Landen mit Drohnen – mit Ausnahme von Ortslagen – verboten, nicht aber das Überfliegen des Schutzgebietes. Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen außerhalb dafür zugelassener Straßen, Wege und Plätze steht im Landschaftsschutzgebiet unter einem Erlaubnisvorbehalt und kann in Abhängigkeit der konkret umzusetzenden Dreharbeiten nach Prüfung eines entsprechenden Antrages zugelassen werden.
Ein solcher Antrag auf eine Drehgenehmigung in der Nationalparkregion ist immer bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Er muss – um seine Zulässigkeit solide bewerten zu können – die Details der geplanten Aufnahmen darstellen. Dazu gehören zum Beispiel die Lagepläne konkreter Drehorte, die Beschreibungen geplanter Spielszenen, die Anzahl der anwesenden Personen am jeweiligen Spielort sowie Angaben zur eingesetzten Technik. Auch der Zeitpunkt und die Dauer der Dreharbeiten müssen im Antrag mitgeteilt werden, um das Störpotenzial für die Natur wie beispielsweise Überschneidungen mit Brutzeiten abschätzen zu können. Nicht zuletzt sollten die Filmemacher überzeugend begründen können, dass ihr Projekt konzeptionell auf den Dreh in den Schutzgebieten des Nationalparks angewiesen ist.
Die Landesdirektion berät Filmemacher gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung im Vorfeld einer Antragstellung. Sie führt Begehungen durch und prüft und genehmigt im berechtigten Fall die eingereichten Anträge. Mit der Entscheidung werden gegebenenfalls auch Auflagen erteilt – ein Kompromiss, mit dem einerseits der Dreh ermöglicht und andererseits der Schutz von Natur und Landschaft gesichert wird.
So bewahren im realen Leben die Landesdirektion Sachsen und in der Serie Ranger Jonas Waldek das wichtige Erbe des Nationalparks. Denn keine Serie kann wiedergeben, was der Nationalpark uns und weiteren Generationen schenkt: Beeindruckende Naturerlebnisse, die uns staunen machen und uns Respekt vor der Natur und der Artenvielfalt lehren. Und kein Hollywood-Kassenschlager bringt uns die Natur zurück, wenn sie zerstört worden ist.
[Referat Naturschutz, Landschaftspflege]