Stiftungen - Stiftungsarten
[26.04.2024]
Nicht rechtsfähige Stiftungen
Nicht rechtsfähige Stiftungen besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit und stellen eine Vermögensmasse dar, die einem bestimmten Zweck gewidmet und vom Stifter auf eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts zur treuhänderischen Verwaltung übertragen worden ist. Neben der nicht rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts gibt es die des öffentlichen Rechts.