Kommunalfinanzen - Haushaltsprüfung - materielle Prüfung
[25.03.2019]
Materielle Prüfung
Der Landesdirektion Sachsen obliegt als der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde die Prüfung der Haushalte der Landkreise, der Kreisfreien Stadt Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie der kreisübergreifenden Zweckverbände.
Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, prüft die Landesdirektion Sachsen deren Genehmigungsfähigkeit und erteilt ggf. die entsprechenden Genehmigungen.
Liegen keine genehmigungspflichtigen Bestandteile vor, beschränkt sich die Prüfung auf die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung. Die Gesetzmäßigkeit ist gegeben, wenn die allgemeinen Haushaltsgrundsätze gemäß § 72 SächsGemO eingehalten werden. Im Mittelpunkt steht hierbei der Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes.
Anlage 21D - Berichtsmuster zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes