Stiftungen - Begrifflichkeiten und Beispiele
[26.04.2024]
Inhaltliche Begriffserläuterungen
Stiftungsverzeichnis
Das Stiftungsverzeichnis wird bei der Stiftungsbehörde geführt. In ihm werden alle im Zuständigkeitsbereich dieser Behörde bestehenden rechtsfähigen Stiftungen eingetragen mit Name und Rechtsform, Sitz und Anschrift, Stiftungszweck, Vertretungsberechtigung, Zusammensetzung der Organe der Stiftung und dem Tag der staatlichen Anerkennung der Stiftung. Weiterhin werden der Tag der Genehmigung von Satzungsänderungen, der Aufhebung der Stiftung sowie der Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung eingetragen. Bei Verbrauchsstiftungen wird auch die Zeit eingetragen, für die die Stiftung errichtet wurde.
Zur Eintragung in das Stiftungsverzeichnis sind alle Stiftungen verpflichtet, der Stiftungsbehörde gegenüber die erforderlichen Angaben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungen sind vom Stiftungsvorstand schriftlich vorzunehmen.
Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit. Einsicht in das Stiftungsverzeichnis ist jedem gestattet. Die Einsicht in die Daten zur Zusammensetzung der Stiftungsorgane ist nur dann gestattet, wenn die Zustimmung hierfür vom Stiftungsorgan oder seinen Mitgliedern gegenüber der Stiftungsbehörde erklärt worden ist.