Stiftungen - Verfahren
[30.08.2024]
Verfahren zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung
Beratung
Bevor eine Stiftung errichtet wird, sollte unbedingt geklärt werden, welches Vermögen dafür zur Verfügung steht und ob aus den Nutzungen daraus der verfolgte Zweck erreichbar ist. Danach erscheint es sinnvoll, zunächst einen Entwurf für das Stiftungsgeschäft und die Satzung bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Als Muster hierfür können die Beispiele für das Stiftungsgeschäft und die Satzung aus dem Leitfaden des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts dienen. Die Landesdirektion Sachsen wird sich dann mit Hinweisen und Anregungen mit dem Stifter schriftlich oder mündlich in Verbindung setzen, um diesem bei der Umsetzung seiner Ideen und Vorstellungen behilflich zu sein und die Anerkennungsvoraussetzungen sicher zu stellen. Soweit die Stiftung einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen soll, wird eine zeitgleiche Konsultation mit dem für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zuständigen Finanzamt unbedingt empfohlen.