Kommunalverfassungsrecht - Wahlen
[12.04.2019]
Wahlen
Die Landesdirektion Sachsen wacht als Rechtsaufsichtsbehörde über die Kreisfreien Städte und Landkreise darüber, dass die dortigen Kommunalwahlen im Einklang mit den Gesetzen durchgeführt werden. Einschlägig sind das Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) und die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung - KomWO).
Ergänzend hat das Sächsische Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Landrats- und Bürgermeisterwahlen am 12. Juni 2022 die nachfolgenden Hinweise, für die letzten regelmäßigen Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 diese Hinweise mit Kalender erlassen.