Aktuelles
[25.04.2023]
Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag am 31. März 2023 in Kraft getreten
Neue Regelungen für Spielhallen und Wettvermittlungsstellen im Freistaat Sachsen
Mit Wirkung zum 31. März 2023 gilt im Freistaat Sachsen ein neues Sächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 (SächsGlüStVAG), das zusätzlich zu den bisherigen Regelungen auch neue Bestimmungen beinhaltet.
Näheres zu den einzelnen Glücksspielstätten können Sie unter den folgenden Links nachlesen:
Spielhallen
Wettvermittlungsstellen
Die Landesdirektion Sachsen wird ab sofort bei Vor-Ort-Kontrollen auch verstärkt die Einhaltung der neuen Regelungen kontrollieren.
Näheres zu den einzelnen Glücksspielstätten können Sie unter den folgenden Links nachlesen:
Spielhallen
Wettvermittlungsstellen
Die Landesdirektion Sachsen wird ab sofort bei Vor-Ort-Kontrollen auch verstärkt die Einhaltung der neuen Regelungen kontrollieren.