Glossar
Fernidentifizierung
Von einer Fernidentifizierung spricht man in den Fällen, in denen der Vertragspartner von keiner natürlichen Person direkt identifiziert wird
(non-face-to-face). Eine Fernidentifizierung des Vertragspartners nach
§ 6 Abs. 3 Nr 2 GwG kann durch Vorlage des Original-Lichtbild-
ausweises, einer beglaubigten Kopie, dem elektronischen Identitätsnachweis oder durch eine qualifizierte elektronische Signatur erfolgen. Daneben muss zwingend außer in den Fällen des elektronischen Identitätsnachweises die erste Transaktion von einem bereits bestehenden Konto des Vertragspartners erfolgen.
(non-face-to-face). Eine Fernidentifizierung des Vertragspartners nach
§ 6 Abs. 3 Nr 2 GwG kann durch Vorlage des Original-Lichtbild-
ausweises, einer beglaubigten Kopie, dem elektronischen Identitätsnachweis oder durch eine qualifizierte elektronische Signatur erfolgen. Daneben muss zwingend außer in den Fällen des elektronischen Identitätsnachweises die erste Transaktion von einem bereits bestehenden Konto des Vertragspartners erfolgen.