Verdachtsmeldungen
[01.12.2023]
Meldeportal „goAML Web“ der Financial Intelligence Unit (FIU)
Registrierungspflicht ab 1. Januar 2024
Für Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) besteht, unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung, spätestens zum 1. Januar 2024 eine Registrierungspflicht im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (GwG § 45 Absatz 1 Satz 2). Sollten Sie sich noch nicht im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registriert haben, bitten wir Sie, die Registrierung bis spätestens zum oben genannten Datum nachzuholen. Anmeldung im Meldeportal der FIU:
Ergänzende Hinweise:
Ausnahmeregelung:
Mit dem bereits in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird gemäß Artikel 1 Nummer 13 die Registrierungspflicht für Lottoannahmestellen vollständig ausgesetzt. Für Güterhändler wird eine Registrierungspflicht bis 2027 ausgesetzt, mit Ausnahme von Güterhändlern, die mit Kunst, Schmuck, Uhren, Edelmetall, Edelsteinen, Kraftfahrzeugen, Schiffen, Motorbooten oder Luftfahrzeugen handeln. Diese haben sich spätestens zum 1. Januar 2024 zur registrieren.Ergänzende Hinweise:
- Im Meldeportal der FIU sind Verdachtsmeldungen abzugeben, sollten Anhaltspunkte gegeben sein, dass Vermögenswerte eine illegale Herkunft haben oder in Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen. Weiterhin sind Sie als Verpflichtete zur Abgabe einer Verdachtsmeldung verpflichtet, wenn sie den Verdacht haben, dass Ihr Vertragspartner nicht offenlegt, ob er für einen wirtschaftlichen Berechtigten handelt.
- Es ist zu beachten, dass bei Veränderungen der Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten unverzüglich eine Mitteilung an das Transparenzregister erfolgen muss.
- Ein umfangreiches Handbuch zum Meldeportal der FIU und weitere Hinweise und ergänzende Merkblätter finden Sie unter nachfolgenden Link:
- Für alle Fragen im Zusammenhang mit Verdachtsmeldungen ist die FIU Ihr direkter Ansprechpartner!