Glücksspiele
[17.04.2020]
Definition Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen
Aufgrund der vierten europäischen Geldwäscherichtlinie werden grundsätzlich sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen als Verpflichtete vom Geldwäschegesetz erfasst (§ 2 Abs.1 Nr. 15).
Glücksspiel im Sinne des GwG meint hierbei jedes Spiel, bei dem ein Spieler für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt entrichtet und der Eintritt von Gewinn oder Verlust ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (§ 1 Absatz 8 GwG).
Trotz der grundsätzlichen Verpflichtung durch die vierte europäische Geldwäscherichtlinie, wurden im Rahmen des risikobasierten Ansatzes für die folgenden Spielarten und Veranstalter Ausnahmen zugelassen:
Nach § 50 Absatz 1 Nr. 8 GwG ist grundsätzlich die Behörde, welche die glücksspielrechtliche Erlaubnis erteilt, auch gleichzeitig die Geldwäscheaufsichtsbehörde. Die Landesdirektion Sachsen übt die Aufsicht aus über:
Glücksspiel im Sinne des GwG meint hierbei jedes Spiel, bei dem ein Spieler für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt entrichtet und der Eintritt von Gewinn oder Verlust ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (§ 1 Absatz 8 GwG).
Trotz der grundsätzlichen Verpflichtung durch die vierte europäische Geldwäscherichtlinie, wurden im Rahmen des risikobasierten Ansatzes für die folgenden Spielarten und Veranstalter Ausnahmen zugelassen:
- Betreiber von Geldspielgeräten nach § 33 c der Gewerbeordnung
- Vereine, die das Unternehmen eines Totalisator nach § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreiben
- Lotterien, die außerhalb des Internets angeboten und vertrieben werden und die über eine staatliche Erlaubnis verfügen
- Soziallotterien
Nach § 50 Absatz 1 Nr. 8 GwG ist grundsätzlich die Behörde, welche die glücksspielrechtliche Erlaubnis erteilt, auch gleichzeitig die Geldwäscheaufsichtsbehörde. Die Landesdirektion Sachsen übt die Aufsicht aus über:
- die Spielbank,
- Buchmacher, die eine Erlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz haben (§ 2 Absatz 1 RennwLottG) sowie
- sonstige Wettvermittlungsstellen (Vermittlung von Sportwetten).