Güterhändler
[26.03.2020]
Hochwertige Güter
Güter im Sinne des Geldwäschegesetzes sind alle beweglichen und nicht beweglichen Sachen, unabhängig von ihrem Aggregatzustand, die einen wirtschaftlichen Wert haben und deshalb Gegenstand einer Transaktion sein können.
Hochwertige Güter im Sinne des Geldwäschegesetzes (§ 1 Abs. 10 GwG) sind Gegenstände,
Zu ihnen gehören insbesondere
Hochwertige Güter im Sinne des Geldwäschegesetzes (§ 1 Abs. 10 GwG) sind Gegenstände,
- die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder
- die aufgrund ihres Preises keine Alltagsanschaffungen darstellen.
Zu ihnen gehören insbesondere
- Edelmetalle, wie Gold, Silber und Platin,
- Edelsteine,
- Schmuck und Uhren,
- Kunstgegenstände und Antiquitäten,
- Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorboote sowie Luftfahrzeuge.