Immobilienmakler
[22.03.2016]
Immobilienmakler
Auslegungshinweis: Vertragspartner im Sinne des Geldwäschegesetzes bei einer Erbengemeinschaft
In Anlehnung an die Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. August 2013
Tritt eine Erbengemeinschaft als Vertragspartner auf, finden die allgemeinen Identifizierungsvorschriften Anwendung.
Mögliche Fälle:
- Wird der Maklervertrag mit der gesamten Erbengemeinschaft geschlossen, sind sämtliche Mitglieder der Erbengemeinschaft Partei des Vertrages und der Geschäftsbeziehung. Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft sind Vertragspartner und zu identifizieren.
- Wird der Maklervertrag nur mit einem Mitglied der Erbengemeinschaftgeschlossen, das im Namen der anderen Mitglieder tätig wird, ist nur dieses Mitglied Partei des Vertrages und der Geschäftsbeziehung. In diesem Fall ist das beauftragte Mitglied zu identifizieren. Die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft sind als wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren.