Umweltschutz
Maßnahmen zur Inwertsetzung von belasteten Flächen
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(html-Link auf www.revosax.sachsen.de)
Kontakt
Tina SchrödterTel.: 0371 532 - 1425
Fax: 0371 53227- 1425
E-Mail: tina.schroedter@lds.sachsen.de
Ziel
Zuwendungen für investive Maßnahmen, um belastete Flächen zu sanieren sowie zur Sicherung und Stilllegung von Deponien.Laufzeit
Die Richtlinie gilt weiterhin. Allerdings ist das Budget ausgeschöpft, sodass keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen. Die Nachfolgerichtlinie „Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten“ wird derzeit erarbeitet und soll voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Fördergegenstände werden überwiegend denen der noch geltenden Richtlinie entsprechen. Eine Antragstellung ist jedoch erst sinnvoll, wenn die neue Richtlinie in Kraft getreten ist, da die Details momentan nicht bekannt sind und es auch ein neues Antragsformular geben wird.Gegenstand
- Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen (insbesondere Altlasten) und Sanierung der durch solche Belastungen verursachten Grundwasserschäden
- Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Wiedernutzbarkeit der Flächen führen
- Sicherung und Stilllegung von Deponien
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, kommunale Zweckverbände und Landkreise sowie natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.Die Fördervoraussetzungen ergeben sich aus Teil A Ziffer 4 der RL IWB/2015, vor allem:
- Verbot der Förderung begonnener Vorhaben
- gesicherte Gesamtfinanzierung
- Abzug der Wertsteigerung des Grundstücks bei Sanierung
Antragsfristen
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weitere einzureichende Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind die in Teil A Ziffer 7.2 RL IWB/2015 genannten Unterlagen einzureichen.Rechtsgrundlagen
Besonderheiten im Verfahrensablauf
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