Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
unbefristet
Maßnahmen an Kulturdenkmalen, die der Sicherung, Erhaltung, Nutzbarmachung und Pflege oder der Dokumentation von Kulturdenkmalen dienen
Kulturdenkmale im Eigentum von Landkreisen und Städten mit eigener unterer Denkmalschutzbehörde
bis spätestens 30.10. für das folgende Jahr
weitere einzureichende Unterlagen
Besonderheiten im Verfahrensablauf