Infrastruktur
Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
Ziel
Laufzeit
Gegenstand
- Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
- Errichtung und Ausbau der Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Verkehrsnetz;
- Errichtung und Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale bzw. überregionale Versorgungsnetz
- Errichtung und Ausbau von Abwasserleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale bzw. überregionale Versorgungsnetz
- Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie
- Geländeerschließung für den Tourismus
- Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren,
- Errichtung und Ausbau von Kommunikationsverbindungen
- Errichtung von Abwasseranlagen
- Maßnahmen zur Modernisierung der oben aufgeführten Infrastruktureinrichtungen innerhalb der Bindefrist
- Erstellung integrierter Entwicklungskonzepte durch Dritte
- Planungs- und Beratungsleistungen, die die Träger zur Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen von Dritten in Anspruch nehmen
- Kooperationsnetzwerke
- Regionalbudget
Voraussetzungen
Die für eine Förderung in Frage kommende Maßnahme muss zielgerichtet und vorrangig förderfähigen Betrieben (die Förderfähigkeit ergibt sich aus Anhang 4.1 oder 4.2 des geltenden Koordinierungsrahmens) zur Verfügung gestellt werden. Die beihilferechtlichen Fördervoraussetzungen (insb. die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO) sind je Fördergegenstand zu berücksichtigen.
Antragsfristen
weitere einzureichende Unterlagen
Rechtsgrundlagen
- Artikel 91 a des Grundgesetzes für die BRD;
- das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gesetz – GRWG); der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der GRW;
- §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO);
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur SäHO (VwV-SäHO), in der jeweils geltenden Fassung;
- Verordnung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in der Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung– AGVO), - Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (ABl. C 209 vom 10.7.1997, S. 3)
- Förderrichtlinie des SMWA (GRW-Infra)
Besonderheiten im Verfahrensablauf