Inneres, Soziales und Gesundheit
Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Ziel
Laufzeit
- Projekte zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft: bis zu drei Jahren
- Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten: ein Haushaltsjahr
- Notwendige Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit:
ein Haushaltsjahr - Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl: ein Haushaltsjahr
Gegenstand
Voraussetzungen
Antragsfristen
- Projekte zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft: mind. 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
- Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten:
bis zum 30. September des Vorjahres - Notwendige Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit:
bis zum 31. Oktober des Vorjahres - Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl:
bis zum 30. November des Vorjahres
weitere einzureichende Unterlagen
Rechtsgrundlagen